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- AZ 13/2013
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Gesundheitspolitik
Nicht lohnend?
Die Notdienst-Pauschale (die eigentlich besser Nachtdienst-Pauschale heißen sollte, denn sie soll nur gezahlt werden, wenn der Dienst zwischen 22 und 6 Uhr getan wird) wird nun also umgesetzt, das entsprechende Gesetz ist auf den Weg gebracht. Und es ist ein bürokratisches Monstrum geworden. In den Diskussionen, beispielsweise auf DAZ.online, wird von manchem Kollegen wütend gefordert, unter diesen Umständen auf die Pauschale zu verzichten – und auf den Notdienst gleich mit.
Der Nacht- und Notdienst ist – verständlicherweise – bei vielen Kollegen nicht beliebt. Er gehört aber zum Apothekerberuf. Solche Gemeinwohlpflichten begründen übrigens auch manches Privileg, an das wir uns so sehr gewöhnt haben, dass wir es in der Diskussion leicht vergessen. Wenn nun der Gesetzgeber (oder der Gesundheitsminister) feststellt, dass diese spezielle Gemeinwohlpflicht nicht (mehr) ausreichend finanziert ist und Abhilfe schaffen will, so ist das erst einmal positiv zu werten.
Problematisch ist, dass er einen so komplizierten Weg gewählt hat, dass ihn offenkundig selbst berufspolitisch engagierte Kolleginnen und Kollegen nicht immer nachvollziehen können. So wird zum Beispiel vorgerechnet, die neue Regelung lohne sich für Apotheken mit vielen Privatrezepten aber wenigen Nachtdienst nicht. Aber stimmt das wirklich?
Wer viele verschreibungspflichtige Arzneimittel abgibt (ob zulasten der GKV oder an Selbstzahler ist dabei unwichtig), zahlt tatsächlich viel in den Fonds ein – für jede Rx-Packung 16 Cent. Diese 16 Cent gehen aber nicht vom heutigen Apothekenhonorar von 8,35 Euro (ggf. abzgl. Kassenabschlag) ab, sondern werden diesem zuerst zugeschlagen, indem das Fixhonorar auf 8,51 Euro erhöht wird. Und nur dieses Geld, das neu an die Apotheken gezahlt wird, wird vom Fonds wieder eingesammelt. Es stimmt also: Wer viele Packungen abgibt, zahlt viel ein. Das ändert aber am Honorar der Apotheke zu heute nichts.
Im zweiten Schritt wird das eingesammelte Geld an die Nachtdienst-schiebenden Apotheken ausgezahlt. Und nun ist es tatsächlich so, dass einige Apotheken weniger Nachtdienst-Pauschale ausgezahlt bekommen, als sie vorher in den Fonds eingezahlt haben. Bei anderen ist es genau andersherum – und bei einigen wird es auf genau Null hinauslaufen. (Genau das ist ja der Sinn der Strukturkomponente!)
Aber mehr Geld als ohne diese Regelung wird jede Apotheke bekommen – außer sie macht nie Nachtdienst.
Benjamin Wessinger
AZ 2013, Nr. 13/14, S. 1
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