Gesundheitspolitik

ANSG nimmt erste Hürde im Bundestag

Bundesrat: Gute Chancen auf Zustimmung

Berlin (lk/jz). Bundestag und Bundesrat haben in der vergangenen Woche mit der Beratung des Apothekennotdienstsicherstellungsgesetzes (ANSG) begonnen. Dabei zeichnet sich eine parteien- und länderübergreifende Zustimmung ab. Somit ist davon auszugehen, dass die Länderkammer am 5. Juli das ANSG endgültig verabschiedet. Damit könnten die ersten Notdienstpauschalen für das 3. Quartal im Oktober ausgezahlt werden. Erwartet wird ein Betrag von circa 200 Euro pro Notdienst. Bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs im Bundestag pochte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) auf die Anerkennung der Gemeinwohlpflichten der Apotheker.

Erste Länder-Beratungen

Bei der ersten Beratung im Gesundheitsausschuss des Bundesrates fand ein Antrag der SPD-geführten Landesregierung von Rheinland-Pfalz breite Zustimmung. In diesem heißt es: "Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln insbesondere im Apothekennotdienst zu verbessern. Es ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen, dass die mit diesem Gesetzesvorhaben zur Verfügung gestellten zusätzlichen Mittel für den Apothekennotdienst auch zeitnah die Apotheken vor Ort erreichen." Sollten bei der Umsetzung Probleme zutage treten, könnten diese später ausgeräumt werden – Erfahrungen mit dem System lägen naturgemäß noch nicht vor. Deshalb werde die Bundesregierung gebeten, nach zwölf Monaten die Wirksamkeit dieses Verfahrens zu prüfen und darüber dem Bundesrat zu berichten: "Dadurch wird gewährleistet, dass im Sinne eines lernenden Systems zeitnah mögliche Nachbesserungen vorgenommen werden können."

Allerdings fordern die Länder auf Antrag von Nordrhein-Westfalen, dass die Beteiligung ausländischer Versandapotheken an der Finanzierung der Notdienstpauschale sichergestellt werden soll. Nach Auffassung des rot-grün regierten NRW seien die bislang vorgeschlagenen Selbsterklärungen nicht ausreichend. Deshalb soll die Bundesregierung Alternativen vorschlagen. Außerdem fordert die Länderkammer alternative Modelle zur Fonds-Verwaltung. Zur Finanzierung sollen ebenfalls kosteneffizientere Alternativen wie eine steuerbasierte Finanzierung oder die Erhebung einer packungsunabhängigen Pauschale geprüft werden.

Bahr will Anerkennung der Gemeinwohlpflichten

Letzten Freitag fand dann die erste Lesung im Bundestag statt: Wer die Landapotheke vor Ort haben wolle, der müsse auch einen Beitrag dazu leisten, dass das finanziell möglich sei, betonte Bahr im Plenum. Das Gesetz sei eine Anerkennung der Gemeinwohlpflichten der Apotheker. "Ja, wir als christlich-liberale Koalition stehen zu der inhabergeführten Apotheke", betonte er. Und weil Apotheker zudem unabhängig beraten sollten, "sind wir auch weiterhin für den Erhalt des Fremd- und Mehrbesitzverbotes", fügte der Minister hinzu. Zum Erhalt der inhabergeführten Apotheke "leisten wir hiermit einen Beitrag dazu, dass diese Gemeinwohlpflichten auch finanziell anerkannt werden".

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