Facebook für gewerbliche und freiberufliche Nutzer

Was für Druckmedien seit rund 500 Jahren üblich ist, wird jetzt auch bei Social Media zumindest für gewerbliche Nutzer zur Pflicht: die explizite Aufführung eines Impressums mit Angaben über die Autoren und presserechtlich Verantwortlichen einer Publikation. Das gilt natürlich auch für Facebook-Seiten einer Apotheke.

Soziale Netzwerke wie Twitter, Google+, Xing und LinkedIn führen Privatpersonen nach Interessen oder bestimmten Kontaktstrukturen weltweit zusammen. In Facebook als dem mit Abstand größten Netzwerk haben sich inzwischen über eine Milliarde Menschen registriert. Die rasant wachsenden Teilnehmerzahlen machen Social Media daher zunehmend für Unternehmen interessant, die hier für sich und ihre Leistungen zielgruppengerecht mit einem bisher kaum gekannten Multiplikatoreneffekt werben können. Auch immer mehr Apothekenleiter richten eine Facebook-Seite ein, um auf Aktionen hinzuweisen oder mit ihren Kunden in Kontakt zu treten. Doch dabei gibt es einige Regeln zu beachten. So hat das Landgericht Regensburg den Betreiber einer gewerblich genutzten Facebook-Seite verurteilt, weil dieser kein dem Telemediengesetz entsprechendes Impressum vorhielt (Urteil vom 17.01.2013, Az. 1 HK O 1884/12). Damit unterstrichen die Richter zwei bereits früher ergangene Entscheidungen, die eine Impressumspflicht vorgeschrieben hatten: Das Landgericht Aschaffenburg forderte dies für Facebook-Fanseiten (Urteil vom 19.08.2011, Az. 2 HK O 54/11) und das Oberlandesgericht Hamm für offizielle mobile Apps von Kommunikationsplattformen und damit auch für Handy-Nutzer (Urteil vom 20.05.2010, Az. 4 U 225/09).

Wer eine rein private Fanseite etwa für einen Star oder einen Verein betreibt, muss kaum mit Abmahnungen rechnen. "Aber Vorsicht bei allen sogenannten Facebook-Fanseiten, hinter denen ein Gewerbe steckt", warnt Marc Quandel, Rechtsanwalt bei Ecovis. "Fehlt hier ein Impressum, drohen empfindliche Abmahnungen." Bisher sind jedoch lediglich Facebook-Seiten betroffen. Quandel: "Doch die Impressumspflicht gilt genauso für Twitter, Google+ oder YouTube."

"Die Nutzung von sozialen Netzwerken bietet viele Vorteile, leider aber auch diverse Fallstricke", konstatiert Patrizia Nusko, Fachanwältin für Medizinrecht bei Ecovis. "Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man sich bei der Erstellung von Profilen rechtlich beraten lassen. Dann kann man Abmahnungen oder Ähnliches vermeiden."


Patrizia Nusko, Fachanwältin für Medizinrecht, und
Julia Hanke, Ecovis L+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landshut

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