Recht

Marodes Gebäude kann nicht sparen helfen

(bü). Besitzt ein Steuerzahler ein leer stehendes, stark sanierungsbedürftiges Gebäude, so kann er dafür keine Steuerermäßigung im Bereich "Vermietung und Verpachtung" geltend machen. Das Niedersächsische Finanzgericht hielt das Anwesen für "unvermietbar", so dass dem Eigentümer auch keine ernsthafte Vermietungsabsicht abgenommen werden kann. Von ihm geltend gemachte Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten dürfen sein steuerpflichtiges Einkommen nicht mindern. (Hier ging es um ein seit mehr als zehn Jahren leer stehendes Haus. Nach Feststellungen des Finanzamtes bestand für das Objekt "kein Markt", weil es marode war, der potenzielle Vermieter aber keine Anstalten machte, bauliche Umgestaltungen vorzunehmen. Hintergrund: Es handelt sich um das Elternhaus des Steuerzahlers.)


(Niedersächsisches FG, 10 K 41/12)

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