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Gesundheitspolitik
Substitutionsausschluss: Liste soll bis 1. August stehen
Seit einiger Zeit verhandeln GKV-Spitzenverband und DAV, in welchen Fällen der Austausch eines Arzneimittels gegen ein anderes wirkstoffgleiches Präparat ausgeschlossen sein soll. Die Rechtsgrundlage hierfür schuf der Gesetzgeber den Rahmenvertragspartnern bereits im letzten Herbst mit dem 2. Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften. Doch die Verhandlungen zwischen Apothekern und Kassen stocken. Der DAV hat zwar schon eine Liste von Wirkstoffen vorgeschlagen, die nicht austauschbar sein sollen. Der GKV-Spitzenverband will aber noch einen "nachhaltigen Effekt" eingebaut und "objektiv nachprüfbare Kriterien als Basis verankert" wissen (AZ 2013, Nr. 24, S. 8).
Bereits zwei Mal hat der Gesundheitsausschuss Vertreter beider Verbände zu einer Expertenanhörung geladen, um zu hören, woran es hakt. Zuletzt erklärten sich beide Seiten erneut zuversichtlich, in Kürze zu einer Einigung zu kommen. Dass das Vertrauen der Politiker nicht mehr allzu groß ist – und das über alle Parteien hinweg – mag die letzten Mittwoch verabschiedete Entschließung des Gesundheitsausschusses deutlich machen. Der Ausschuss fordert darin den GKV-Spitzenverband und den DAV auf, bis zum 1. August 2013 eine Entscheidung zur Nichtaustauschbarkeit vorzulegen. Viel mehr als eine politische Willensbekundung ist dies allerdings nicht. Daher ist auch nicht klar, welche Konsequenzen es haben könnte, wenn die Rahmenvertragspartner der Aufforderung nicht nachkommen.
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