Recht

Will der Arbeitgeber die Weiterbildung, dann muss er auch die Kosten tragen

(bü). Wünscht ein Arbeitgeber (hier ein Pflegedienst), dass eine Mitarbeiterin einen Weiterbildungskurs mitmacht (der hier zur Pflegedienstleiterin geführt hat), so darf er ihr nicht nachträglich die Kosten dafür auferlegen. (Hier hatte die Arbeitnehmerin dieser Forderung zunächst nachgegeben, weil damit eine Gehaltserhöhung verbunden war. Doch schließlich sah sie nicht ein, ohne vorherige Information mit dem Kosten belastet zu werden. Vor Gericht fand sie auch Gehör: Ihr Chef hätte zwar auf einer Rückzahlungsklausel bestehen können – dies aber vor der Fortbildung und außerdem mit dem Passus, dass eine Erstattung der Kosten dadurch vermieden werden könnte, dass das Arbeitsverhältnis für eine bestimmte Zeit seitens der Mitarbeiterin nicht gekündigt würde.)


(LAG Baden-Württemberg, 9 Sa 30/12)

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