Gesundheitspolitik

AOK will Hilfsmittelverträge "optimieren"

AOK Baden-Württemberg überrascht Apotheken

Berlin (jz). Die AOK Baden-Württemberg will im Hilfsmittelbereich nachbessern. Den unter anderem mit den Apothekern des Landes laufenden Vertrag über die Versorgung mit Inkontinenzhilfen hat sie kurzerhand gekündigt. Beim Landesapothekerverband ist man überrascht, weil die Kasse diesen Schritt weder angekündigt noch mit den Apothekern über das Thema gesprochen hatte. Wie die konkrete Optimierung allerdings aussehen soll, ist noch nicht entschieden.

Formal lief alles korrekt: Die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende wurde eingehalten, erklärte Frank Dambacher vom Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV). Für die Apotheker kam die Kündigung dennoch plötzlich. Abgesprochen sei sie nicht gewesen, so Dambacher. Der Jurist vermutet, dass die Kasse versucht, "den Markt zu sondieren" – zu testen, "ob es auch billiger geht". Doch nicht nur der Verband, auch die betroffenen Apotheker wurden von der Kündigung überrascht. Sie hoffen jetzt auf eine schnelle Neuregelung.

Auf Nachfrage begründete ein Sprecher der AOK Baden-Württemberg die Entscheidung mit der geplanten "Optimierung" der bestehenden Regeln. Inwiefern die neuen Verträge zur Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen im ambulanten Bereich besser sein werden, ob beim Preis oder der Qualität, ist aber noch nicht klar. "Das wird Gegenstand der Vertragsverhandlungen sein." Jedenfalls will die Kasse auf eine Vielzahl von Vertragspartnern setzen, um in der Fläche gut aufgestellt zu sein und eine wohnortnahe Versorgung gewährleisten zu können. "Es sind keine Exklusivverträge beabsichtigt", so der Sprecher.

Angebote bis 12. Juli einreichen

Leistungserbringer, die einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr schließen wollen, müssen jetzt bis zum 12. Juli ein Angebot einreichen. Laut dem Angebotsblatt auf der Internetseite der Kasse muss dafür ein monatlicher Pauschalpreis angegeben werden, der sämtliche Kosten abdeckt: insbesondere die telefonische und persönliche Beratung, die Bereitstellung von Testprodukten, Personal-, Sach-, Fahr- und Versandkosten und die Abwicklung der administrativen Tätigkeiten. Wenn sich LAV und AOK einig geworden sind, können Apotheken dem Vertrag beitreten.

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