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Gesundheitspolitik
Sachverständigenausschuss: Stimmrechte neu verteilt
Im Dezember hat das Bundesgesundheitsministerium seinen Änderungsentwurf für die "Verordnung zur Errichtung von Sachverständigenausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln" vorgelegt. Darin werden die neuen Vorgaben des Arzneimittelgesetzes konkretisiert.
Mehr Hochschullehrer im Expertengremium
Insbesondere wird die Anzahl der Hochschullehrer im Ausschuss für Verschreibungspflicht angehoben. Statt fünf sind es künftig neun. Hinzu kommt unter anderem ein zweiter Hochschullehrer der Pharmazie. Insgesamt erhöht sich die Anzahl der Ausschussmitglieder um sieben Personen auf dann 22. Doch nur zwölf von ihnen werden ein Stimmrecht haben: Die neun Hochschulprofessoren sowie – und auch das ist neu – je ein Mitglied der Arzneimittelkommissionen der deutschen Ärzteschaft, der Tierärzte und der Apotheker.
Verlieren werden ihr Stimmrecht hingegen die zehn Vertreter der medizinischen und pharmazeutischen Praxis und der Arzneimittelindustrie. Die Fachärzte der Allgemeinmedizin, der Inneren Medizin und der Kinder- und Jugendmedizin und Industrievertreter sowie ein Zahnarzt, Tierarzt, ein Heilpraktiker und der Vertreter der Apothekerschaft nehmen nur noch beratend an den Sitzungen teil.
Industrieverbände schon im Vorfeld unzufrieden
Die betroffenen Verbände können bis zum 25. Januar zum Verordnungsentwurf Stellung nehmen. Insbesondere die Industrieverbände hatten schon während des Gesetzgebungsverfahrens zur AMG-Novelle Kritik an der Umstrukturierung geäußert.
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