Recht

"Lang anhaltende Krankheit" eines Mitarbeiters kann den Arbeitgeber überfordern

(bü). Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist "sozial gerechtfertigt", wenn zu erwarten ist, dass der immer wieder arbeitsunfähig erkrankte Mitarbeiter voraussichtlich auch in Zukunft häufig arbeitsunfähig sein werde – und deshalb nicht zum Dienst erscheinen könne. Dies kann zu nicht mehr hinnehmbaren Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen. Der Arbeitnehmer kann dem aber – unterstützt durch ärztliche Atteste – entgegen halten, dass mit seiner baldigen Genesung zu rechnen ist. (Dies war dem gekündigten Mitarbeiter in diesem Fall gelungen, so dass seine Entlassung für unwirksam erklärt wurde – trotz einer langen Serie von Krankheitszeiten: Der Arbeitnehmer fehlte krankheitsbedingt im Jahr 2006 an 36 Tagen, 2007 an 52 Tagen, 2008 an 62 Tagen, 2009 an 229 Tagen und im Jahr 2010 an 189 Tagen.)

(LAG Rheinland-Pfalz, 3 Sa 99/12)

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