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Gesundheitspolitik
AVWL will Fampyra-Lagerwertverluste nicht hinnehmen
Seit dem 1. März 2013 wird der zwischen Biogen Idec und GKV-Spitzenverband vereinbarte Erstattungsbetrag nach § 130b SGB V über die Apotheken abgerechnet. Gültig ist er aber rückwirkend seit dem 1. September 2012. Schon im Februar hatte Biogen Idec erklärt, für einen möglichen Lagerwertverlust für die Zeit vor dem 1. März nicht aufzukommen. Zugleich signalisierte das Unternehmen den Apothekern seinerzeit Dialogbereitschaft. Offenbar ist man sich aber auch Monate später nicht näher gekommen.
Der AVWL verweist auf die unübliche Verrechnungspraxis für Fampyra®, über die Biogen Idec die Apotheken erst kurz vor dem 1. März – und zudem "in verwirrender Weise" – informiert habe. "Dies führte dazu, dass der Erstattungsbetrag der am Lager befindlichen und nicht bis zum 1. März abgegebenen Packungen faktisch zulasten der Apotheke und nicht – wie durch den Gesetzgeber vorgesehen – zulasten des Herstellers ging", schreibt der AVWL an die Firma.
Der Verband spricht von einem schwer beschädigten Vertrauen. Biogen Idec verweigere sich als einziges Branchenunternehmen der Einsicht, dass die Apotheken über den Lagerwertverlust einen Nachteil erleiden, der vom Gesetzgeber gerade nicht gewollt war. "Wir haben Biogen Idec deshalb aufgefordert, die gesetzgeberische Entscheidung zu respektieren und durch eine entsprechende Entschädigung der betroffenen Apotheken auch zu befolgen", so AVWL-Geschäftsführer Dr. Sebastian Schwintek.
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