Recht

Die Mama darf mit zur Kur

(bü). Leidet ein achtjähriger Junge an Neurodermitis und psychischen Störungen und wird ihm von der gesetzlichen Rentenversicherung eine sechswöchige Kur in einer Fachklinik für Kinder- und Jugendliche bewilligt, so hat die Rentenversicherung auch die Kosten zu übernehmen, die durch die Begleitung der Mutter des Jungen entstehen. Dies dann, wenn der Erfolg der Rehabilitationsmaßnahme sonst gefährdet wäre, was hier ärztlich attestiert worden war. Die unbestritten "gute Betreuung" in der Fachklinik könne das nicht aufwiegen.


(SG Duisburg, S 4 R 284/11 ER)



AZ 2013, Nr. 4, S. 4

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