Gesundheitspolitik

Apothekertag: Brandenburg pocht auf ausführliche Diskussion

Apothekerkammer Brandenburg mit Ergebnis der Antragsbehandlung unzufrieden - i-DAA-WL fordert Urabstimmung über Leitbild

BERLIN (lk) | Insbesondere die Landesapothekerkammer Brandenburg kritisiert die Behandlung ihrer Anträge zur Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und pocht jetzt auf eine ausführliche Diskussion in der ABDA-Mitgliederversammlung. Und die Interessengemeinschaft Deutscher Apothekerinnen und Apotheker (i-DAA-WL) fordert von der ABDA eine offene Diskussion über das neue Leitbild, an deren Ende eine Urabstimmung stehen soll.
Foto: DAZ/Schelbert
Abstimmung beim Deutschen Apothekertag Nicht alle Anträge wurden ausführlich diskutiert. Die Anträge aus Brandenburg zur Apothekenbetriebsordnung wurden an den Ausschuss vewiesen.

In einem kritischen Resümee wirft Kathrin Fuchs, Geschäftsführerin der Brandenburger Kammer, der DAT-Hauptversammlung vor, eine Debatte über wichtige Themen der alltäglichen Apothekerarbeit unterdrückt zu haben: „Warum wird eine Diskussion über die die Apotheker vor Ort in ihrer täglichen Arbeit berührenden Themen auf dem DAT oder in anderen Kammerbereichen unterdrückt, obwohl wir vielfach den Wunsch der Apotheker aus anderen Bundesländern wahrgenommen haben?“

Die Kammer Brandenburg hatte mehrere Anträge zur Änderung der ApBetrO gestellt, die vom Plenum in die Ausschüsse verwiesen worden waren. „Wir erwarten, dass der Beratung dieser Anträge in der ABDA-Mitgliederversammlung – anders als zum DAT – eine angemessene Zeit eingeräumt wird. Es kann nicht sein, dass Anträge zur Grundlage des täglichen Handelns in der Apotheke durch polemische Ausführungen und Drohgebärden verhindert und nicht diskutiert werden“, so Fuchs.

„Warum ist niemand willens, sich mit fachlichen Argumenten auseinanderzusetzen. Denn es geht nicht darum, wie die AATB oder eine Landesaufsichtsbehörde die ApBetrO auslegen, sondern um die Korrektur falscher Passagen“, kritisiert Fuchs dieses Vorgehen. Man laufe auch nicht mehr Gefahr, mit den Anträgen aus Brandenburg die ApBetrO wieder zu „öffnen“. Schließlich gebe es bereits einen angenommenen DAT-Antrag von 2012 (Drs. 6.2.2) zu einem ähnlichen Thema und auch dieses Jahr habe der DAT einen Antrag (Drs. 3.1.20) angenommen.

Anträge auf Umfrage bei allen Apothekern gestützt

Die Kammer Brandenburg habe ihre Anträge auf zwei Umfragen unter allen brandenburgischen Kollegen gestützt, so Fuchs. Diese Evaluation habe ergeben, dass mehr als zwei Drittel der nicht barrierefreien Apotheken auf dem Land zu finden seien. Deutlich mehr als die Hälfte aller Rezepturen würden auf dem Land hergestellt. 83 Prozent aller Apotheken Brandenburgs wollten nach der neuen ApBetrO keine Defekturen mehr herstellen. Zwei Drittel der im Rentenalter befindlichen Apothekeninhaber arbeiten auf dem Land. Ebenfalls zwei Drittel der Apotheken ohne zweiten Approbierten seien in der Fläche angesiedelt.

Bei einer Rücklaufquote von 69 Prozent hätten sich 98 Prozent der antwortenden Kollegen dafür ausgesprochen, „die angesprochenen Knackpunkte weiter zu bearbeiten“, so Fuchs. Daraus seien die Anträge zum DAT entstanden, die von der Kammerversammlung – also der verfassten Apothekerschaft des Landes Brandenburg – verabschiedet wurden.

„Häkchen“ wichtiger als Ringversuche?

Die Apotheker vor Ort wollten wissen, warum das Häkchen auf dem Papier- oder dem elektronischen Protokoll mehr der Qualitätssicherung diene als eine Teilnahme an Rezepturringversuchen. Fuchs: „Warum ist ein Teearbeitsplatz in der Rezeptur verboten, aber im Labor erlaubt, wenn dort nicht hergestellt wird – bedeutet die Staub- und Keimbelastung keine Gefährdung für die Ausgangsstoffe bei ihrer Prüfung?“ Und wie könne die Dokumentation einer Plausibilitätsprüfung auch bei NRF-Rezepturen wegen Alter und Geschlecht des Patienten gefordert werden, wenn diese Maßnahme, die ja bei jeder Arzneimittelabgabe erfolge, bei Fertigarzneimitteln und Defekturen nicht notwendig sei.

i-DAA-WL fordert kollegiale Arbeitsgruppen

Auf eine umfassende Beteiligung an der bis zum nächsten Apothekertag laufenden Leitbild-Diskussion fordert die Interessengemeinschaft Deutscher Apothekerinnen und Apotheker (i-DAA-WL): „Wir erwarten jetzt von der ABDA die entsprechenden Impulse an die Apothekerkammern, neue Formen von offenen, kollegialen Arbeitsgruppen einzurichten, die es allen Kolleginnen und Kollegen – auch ohne eine ‚physische Anwesenheit‘ – ermöglicht, an den Arbeitsgruppen teilhaben und teilnehmen zu können“, heißt es in einem offenen Brief dieser Gruppierung von ABDA-kritischen Apothekern aus Westfalen-Lippe.

Ausdrücklich begrüßt die i-DAA-WL die auf dem Apothekertag im Rahmen des Diskussionsforums seitens der ABDA geäußerte Absicht, das „Leitbild“ durch die Apothekerbasis in den Kammerbereichen erarbeiten zu lassen. Allerdings erneuert die Initiative die Forderung, das neue Leitbild nicht durch gewählte Gremien beschließen zu lassen, „sondern – seiner Bedeutung angemessen – erstmalig in Form einer Urabstimmung durch alle Apothekerinnen und Apotheker“. Die gewählten Gremien der ABDA und ihrer Mitgliedsorganisationen sollten in der Lage sein, in der zur Verfügung stehenden Zeit die für eine solche Abstimmung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.

In Anbetracht der Bedeutung des Begriffes halte man es zudem für wichtig, dass ein „Leitbild“ nicht allein auf die Tätigkeiten in Apotheken ausgerichtet werde, sondern das gesamte Berufsfeld des Apothekerberufes erfasse. Außerdem gehe man davon aus, dass die bereits bestehenden, momentanen Tätigkeiten des Apothekers eingebunden blieben. Darüber hinaus sollte ein „Berufs-/Leitbild“ natürlich auch von kleineren Apotheken umgesetzt werden können. 

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