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Gesundheitspolitik
Mehr berufliche Mobilität
EU-Richtlinienentwurf für die Anerkennung von Berufsqualifikationen
Die neuen Regeln ermöglichen Berufsverbänden, die eine beschleunigte Anerkennung ihrer Qualifikationen durch einen anderen Mitgliedstaat wollen, einen Europäischen Berufsausweis zu beantragen. Er wird nicht im Gastland, sondern durch die Behörden des Heimatstaates ausgestellt. Das System wird auf dem bereits existierenden Binnenmarkt-Informationssystem für den zwischenstaatlichen Informationsaustausch innerhalb der EU basieren. So soll Zeit gespart und der Anerkennungsprozess vereinfacht werden.
Mitgliedstaaten dürfen künftig im Gesundheitsbereich die Sprachkenntnisse überprüfen.
Darüber hinaus werden die Mindestbildungsanforderungen zahlreicher Berufsgruppen aktualisiert – für Gesundheitsfachkräfte sind sowohl zwölf als auch, wie in Deutschland der Fall, zehn Jahre Schulbildung zulässig.
Frühwarnsystem bei Berufsverboten
Des Weiteren wurde mit der Richtlinie festgelegt, dass Angehörige von Gesundheitsberufen, gegen die in ihrem Heimatland disziplinarische oder strafrechtliche Sanktionen vorliegen, ihre Tätigkeiten in kein anderes Land der EU verlegen können. Alle EU-Länder werden innerhalb von drei Tagen über einen Vorwarnmechanismus über derlei Sanktionen informiert. Hintergrund für das Frühwarnsystem sind Skandale, bei denen Ärzte aus Mitgliedstaaten der EU in anderen Ländern ohne gültige Approbation tätig wurden und schwere Behandlungsfehler begingen.
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