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- AZ 49/2013
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Gesundheitspolitik
Ausgespart
Der Koalitionsvertrag steht. Wie in den Vorentwürfen heißt es zu den Apotheken, eine „qualitativ hochwertige, sichere und wohnortnahe Arzneimittelversorgung“ erfordere „freiberuflich tätige Apothekerinnen und Apotheker in inhabergeführten Apotheken“. An dem bestehenden Mehr- und Fremdbesitzverbot werde festgehalten. So weit, so gut.
Sonst darf man sich ärgern. Apotheker werden allzu häufig ausgespart. Beispiel Substitutionsliste – die macht nun der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA): peinlich für die ABDA, die dort ja nicht vertreten sein will. Als wüssten Apotheker nicht am ehesten, wo pharmazeutische Bedenken greifen sollten.
Unerfreulich ist auch, dass die bei neuen Arzneimitteln mit anerkanntem Zusatznutzen ausgehandelten Rabatte künftig die prozentualen Spannen von Apotheken und Großhandel senken sollen.
Bisher wird als Grundlage der prozentualen Aufschläge nach AMpreisV (3,15% für den Großhandel, 3% für Apotheken) der Listenpreis genommen. Der vom Hersteller gewährte Rabatt auf den Listenpreis tangiert die Spannen von Großhandel und Apotheken bisher nicht – zukünftig aber sehr wohl. Wenn sich Hersteller und Kassen auf Erstattungspreise einigen, schließen sie künftig (nolens volens) zugleich Verträge zulasten Dritter. Das ärgert, auch wenn die Zahl der betroffenen Arzneimittel noch (!) gering ist. Die Preisnachlässe liegen dort bisher im Schnitt bei 30% des Listenpreises. Beide Handelsstufen verlieren bei den betroffenen Arzneimitteln also fast ein Drittel ihrer prozentualen Spanne (30% von 3,15 bzw. 3 Prozent). Es hat sich noch nicht ausgespart?
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