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Wirtschaft
Hedgefonds sichert sich weitere Celesio-Anteile
Übernahme durch McKesson bedroht?
Am 24. Oktober hatte die Franz Haniel & Cie. GmbH bekannt gegeben, ihre Mehrheitsbeteiligung von 50,01 Prozent an der Celesio AG vollständig an McKesson zu verkaufen (siehe AZ 2013, Nr. 44, S. 1), zu einem Preis von umgerechnet 6,1 Mrd. Euro. Pro Aktie beträgt der Preis 23 Euro. Diese 23 Euro bietet McKesson auch den freien Aktionären – ein Kurs, der 39 Prozent über dem liegt, den die Celesio-Aktien in den drei Monaten zuvor durchschnittlich hatten.
Doch nun erschwert ein Hedgefonds die Übernahme. Denn eine Bedingung des Kaufs war, dass McKesson mindestens 75 Prozent des Aktienkapitals einschließlich der ausstehenden Wandelanleihen erwerben kann. Somit ist der US-Pharmahändler auf Singer angewiesen, will er das Geschäft vollenden.
Singer ist dafür bekannt, sich mit seinem Hedgefonds bei Unternehmen einzukaufen, die vor der Übernahme stehen. Seine Strategie ist es, Druck auf Übernahme-Kandidaten auszuüben und damit Geld zu verdienen. Er spekuliert dabei entweder auf ein höheres Gebot oder eine Abfindung, falls der Käufer die komplette Kontrolle über das Unternehmen haben will. Stoppen lässt sich ein solches Vorgehen nicht.
Wie reagiert McKesson?
Bleibt ein höheres Angebot aus, könnte Singer den Verkauf seiner Anteile verweigern und den Deal somit platzen lassen. Allerdings kann dies – bei dann voraussichtlich fallenden Aktienkursen – auch ein schlechtes Geschäft für Singer und seinen Hedgefonds sein. McKesson ist jedenfalls sehr interessiert, sich mit der Celesio-Übernahme ein Standbein in Europa zu sichern. Man darf daher gespannt sein, wie das Unternehmen auf Singer reagiert. Wenn sich McKesson viel Zeit lässt, könnte der Hedgefonds sich möglicherweise auch von selbst zurückziehen.
Das Gesetz über den Wertpapierhandel sieht im Übrigen vor, dass jemand, der mehr als 10 Prozent der Stimmrechte aus Aktien erwirbt, die hiermit verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel innerhalb von 20 Handelstagen nach Überschreiten der Schwelle mitteilt (§ 27a WpHG). Diese Frist ist Ende letzter Woche abgelaufen.
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