Gesundheitspolitik

Mehr Transparenz und keine Geschenke

Freiwillige Selbstkontrolle der Arzneimittelindustrie: Mitgliederversammlung beschließt weiteren Kodex

BERLIN (ks) | Der Verband „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) will Werbeaktivitäten seiner Branche weiter einschränken. Auf seiner Mitgliederversammlung am 27. November hat der FSA beschlossen, seinen Fachkreise-Kodex zu verschärfen. Künftig soll die Abgabe jeglicher Geschenke an Angehörige der Fachkreise – also auch Apotheker – verboten sein. Dies gilt auch für geringwertige Werbegaben wie Kugelschreiber oder Schreibblöcke.

Geschenke der Pharmaindustrie an Ärzte oder andere Heilberufler werden schon seit einigen Jahren kritisch beäugt. Als die Mitglieder des Verbands forschender Pharma-Unternehmen (vfa) vor knapp zehn Jahren den FSA gründeten, hatte dies gute Gründe. Fortbildungsveranstaltungen oder Werbegaben an Ärzte sollten fortan unter Kontrolle bleiben – und zwar in Eigenregie. Der FSA verteufelt Werbung nicht generell – aber sie muss zutreffend sein, darf keine unlauteren Praktiken beinhalten und keine berufsethischen Konflikte mit den Angehörigen der Fachkreise beflügeln. Der Fachkreise-Kodex der FSA sieht für Verstöße gegen seine Vorgaben verschiedene Sanktionsmöglichkeiten vor.

Bundeskartellamt muss noch zustimmen

Jetzt geht der FSA einen Schritt weiter und verbietet auch die allerkleinsten Geschenke. „Da machen wir einen klaren Schnitt“, so FSA-Geschäftsführer Holger Diener. Ehe man sich auf Diskussionen einlässt, welches kleine Geschenk schon anrüchig sein könnte, will der Verein lieber einen kompletten Riegel vorschieben. Das heißt: Auch Schreibblöcke oder Ähnliches mit dem Aufdruck eines Pharmaunternehmens oder eines Arzneimittels sollen künftig tabu sein. Bislang verweist der Fachkreise-Kodex auf § 7 Heilmittelwerbegesetz – und sofern hier nichts anderes bestimmt ist, müssen Werbegaben „geringwertig“ sein. Die neue Regelung wird laut FSA – vorbehaltlich der Genehmigung durch das Bundeskartellamt, die für das 1. Quartal 2014 erwartet wird — nicht vor dem 1. Juli 2014 in Kraft treten.

Bei der Verfolgung und Sanktionierung bleibt es wie gehabt. Jeder, der Verstöße eines FSA-Mitgliedsunternehmens oder seiner Töchter zu sehen meint, kann diese bei der FSA anzeigen. Eine Schiedsstelle geht den Vorwürfen nach und kann, wenn sie tatsächlich Verstöße feststellt, Sanktionen gegen das Unternehmen verhängen, insbesondere Abmahnungen und Geldbußen. Ebenso sind Namensnennungen und öffentliche Rügen möglich.

Dritter FSA-Kodex

Der FSA hat außerdem einen Transparenzkodex beschlossen. Er ergänzt die beiden bewährten FSA-Kodizes Fachkreise und Patientenorganisationen. Der neue Kodex verpflichtet Unternehmen, sämtliche Zuwendungen an Ärzte und andere Fachkreisangehörige offenzulegen. Birgit Fischer, vfa-Hauptgeschäftsführerin, betonte, dass es bei den forschenden Pharma-Unternehmen auf breiter Front einen Bewusstseinswandel gegeben habe, der auch gelebt werde. Mit dem neuen Transparenzkodex mache die Industrie einen weiteren großen Schritt zu mehr Offenheit und Transparenz und setze neue Standards für ihr Handeln, so Fischer.

FSA-Geschäftsführer Diener betonte, dass die FSA-Mitgliedsunternehmen sich entschlossen haben, „den Schritt zu mehr Transparenz schon heute einzuschlagen und nicht erst auf eine gesetzliche Vorgabe zu warten“. Dass sich aktuell auch die Ärzteschaft klar zur Transparenz bekannt habe, sei für den FSA „ein gutes Zeichen, um gemeinsam im Sinne der Patienten diese Initiative zum Erfolg zu führen.“

Weitreichende Veröffentlichungspflichten

Konkret umfasst der neue FSA-Transparenzkodex die Verpflichtung der Mitgliedsunternehmen zur Offenlegung aller unmittelbaren und mittelbaren Zuwendungen an Ärzte und Fachkreisangehörige sowie an medizinische oder wissenschaftliche Organisationen. Diese Informationen sollen künftig auf den jeweiligen Unternehmens-Webseite öffentlich zugänglich sein. Die erste Veröffentlichung soll im Jahr 2016 mit den Daten des Kalenderjahrs 2015 erfolgen. Erfasst sind Spenden und andere einseitige Zuwendungen. Ebenso Zuwendungen im Zusammenhang mit Fortbildungsveranstaltungen sowie Dienstleistungs- und Beratungshonorare. Inkrafttreten kann der Transparenzkodex nach der kartellrechtlichen Genehmigung – damit wäre er auch als Wettbewerbsregel anerkannt. Gegen Fehlverhalten von Nicht-Mitgliedsunternehmen kann der FSA damit ebenfalls vorgehen – als Wettbewerbsverein und auf dem zivilrechtlichen Weg.  

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