Recht

Kündigung: Wenn der Alleskleber stärker zuschlägt, als geplant

(bü). Will ein Arbeitskollege einem anderen einen Streich spielen und verschließt er dessen Wasserflasche mit einem Alleskleber, so muss diese Aktion nicht gleich zu seiner Entlassung führen, wenn sie schlimmere Folgen hat, als es geplant war. (Hier härtete der Kleber nicht, wie geplant, am Verschluss der Flasche, sondern erst an der Luft – und damit an der Lippe des Gefoppten. Krankenhausbehandlung und lange Taubheitsgefühle waren die Folge. Der Arbeitgeber feuerte den Schabernacker fristlos – musste das aber zurücknehmen: Er habe keineswegs die Absicht gehabt, seinem Kollegen derart zu schaden. Eine Abmahnung hätte genügt. Dennoch ein ungutes Ende für ihn: Er muss seinem Chef die Lohnfortzahlungskosten ersetzen.)


(ArG Marburg, 2 Ca 205/11)



AZ 2013, Nr. 5, S. 6

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.