Gesundheitspolitik

Mehr Kontrolle über Gesundheitsfonds

Bemerkungen 2013 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes

BERLIN (jz) | Bundesministerien und -verwaltungen vergeuden Jahr für Jahr große Summen durch unsinnige Investitionen oder mangelhafte Kontrollen. Das kritisiert der Bundesrechnungshof (BRH) jedes Jahr aufs Neue. In seinen Bemerkungen 2013 zum Haushaltsjahr 2012 bekommt auch das Ressort Gesundheit Schelte – in Bezug auf den Gesundheitsfonds.

Der BRH prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Das Ergebnis seiner Prüfung fasst er jährlich für den Deutschen Bundestag und den Bundesrat in den Bemerkungen zusammen.

Kritik an Jahresabschlüssen des Gesundheitsfonds

In seinem diesjährigen Bericht kritisiert er, dass das Bundesversicherungsamt (BVA), das den Gesundheitsfonds seit 2009 verwaltet, die Jahresabschlüsse für die Jahre 2009 und 2010 nicht wie vorgesehen bis zum 15. Mai des Folgejahres, sondern verspätet vorgelegt habe. Für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 lägen noch gar keine Geschäftsabschlüsse vor. Die vorliegenden Jahresabschlüsse seien wiederum wenig aussagekräftig, da sie keine Erläuterungen zur Finanz- und Liquiditätssituation des Gesundheitsfonds enthielten. Zudem reichten die Kontrollmechanismen nicht aus: Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Innenrevision des BVA sollte nach Meinung des BRH besser durch eine unabhängige Prüfung abgelöst werden, um Interessenkollisionen auszuschließen. Vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) fordert er, einen Vorschlag für entsprechende Regelungen zu erarbeiten.

BVA weist Vorwürfe zurück

Das BVA weist die Kritik „ausdrücklich“ zurück. Es lägen für alle Geschäftsjahre bis 2012 die Jahresabschlüsse vor, konstatiert es in einer Mitteilung. Dass diese keinen Anhang mit Erläuterungen zur Finanz- und Liquiditätssituation enthielten, entspreche der geltenden Rechtslage: Anders als bei den Krankenkassen sei ein solcher für den Gesundheitsfonds nicht vorgeschrieben. Darüber hinaus informiere man BMG und GKV-Spitzenverband laufend über die finanzielle Entwicklung des Fonds. Auch die Überprüfung durch die Innenrevision entspricht laut BVA der geltenden Rechtslage: Der Gesetzgeber habe den Gesundheitsfonds von der Verpflichtung zur Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer ausdrücklich ausgenommen. „Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung sind in guten Händen“, betont BVA- Präsident Dr. Maximilian Gaßner. Der BRH erzeuge mit seiner Darstellung insoweit ein falsches Bild und werde den komplexen Verfahren nicht gerecht. 

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