Gesundheitspolitik

Nur kein Neid!

Kommentar von Dr. Benjamin Wessinger

Kaum steht die erste Zahlung aus dem Nacht- und Notdienstfonds (endlich!) vor der Tür, geht schon die Diskussion darüber los, ob man die Zahlung nicht nach oben deckeln müsse. Der Grund: Es gibt eine sehr kleine Zahl von Apotheken, die jeden Tag dienstbereit sind – dementsprechend hoch fällt nun ihre Auszahlung aus. Schon hört man die ersten Stimmen, die sagen: „Da such ich mir doch eine schön einsame Insel, eröffne dort eine Apotheke und lebe bequem von der Notdienstpauschale.“

Nun besteht aber für Neid mit diesen Kollegen kein Grund. 365 Tage Dienstbereitschaft im Jahr bedeutet 365 Tage Anwesenheitspflicht (oder das Beschäftigen einer Vertretung, die aber mit 213 Euro pro Tag nicht bezahlt ist). Natürlich kann der Apotheker während seines Nachtdiensts schlafen, die Inanspruchnahme des Notdienstes dürfte sich schon allein aus Mangel an Bevölkerung in engen Grenzen halten. Aber er ist eben doch an seine Apotheke gebunden, spontane Wochenend-Ausflüge sind da nicht so ohne Weiteres drin.

Die Notdienstpauschale ist eben keine Vergütung der Inanspruchnahme des Dienstes – dafür ist die Notdienstgebühr da. Die Pauschale soll gerade die Belastung der Apotheken in dünn besiedelten Gebieten lindern, in Gegenden also mit vielen Diensten, die aber hoch defizitär sind, weil schlicht keine Kunden kommen.

Wenn jetzt anhand der hohen Vergütung einzelner Apotheken von den zuständigen Kammern erschrocken eine Deckelung der ausgezahlten Beträge aus dem Fonds gefordert wird, muss man sich schon fragen, warum vorher nicht – genauso erschrocken – für eine Beschränkung der Belastung mit so vielen Diensten gesorgt wurde.

Das könnte Sie auch interessieren

Interview zum Tarifstreit mit Reinhild Berger

„Die Glaubwürdigkeit leidet“

Rx-Boni-Verbot, Apothekenhonorar, Versandhandel

Huml: Wirtschaftsministerium blockiert Apotheken-Stärkungsgesetz

Interview mit ADEXA-Rechtsanwältin Iris Borrmann

Tarifstreit: „Nachtdienst ist Arbeitszeit“

„Das schönste Weihnachtsgeschenk überhaupt“

Notdienst am Limit – Kammer Niedersachsen entlastet Apothekerin

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.