Gesundheitspolitik

Preismoratorium bleibt bestehen

Neue Regierungskoalition startet mit Eil-Gesetz gesundheitspolitisch durch

BERLIN (ks) | Letzte Woche konnte die Große Koalition im Bundestag loslegen. Einer der ersten Tagesordnungspunkte: Zwei Gesetzentwürfe für den Pharmabereich. Der eine stellt kurzfristig sicher, dass die Pharmaunternehmen ihre Preise zum Jahreswechsel nicht erhöhen. Mit dem Zweiten soll das Vorhaben festgezurrt und die Bestandsmarktbewertung aus dem SGB V gestrichen werden.

Noch eine Woche zuvor waren Zweifel aufgekommen, ob und wie die Große Koalition es verhindern könne, dass die Arzneimittelhersteller ab 2014 ihre Preise wieder frei bestimmen können. Dass der Preisstopp fortgesetzt werden soll, steht zwar im Koalitionsvertrag – nur der gesetzgebungstechnische Weg war unklar. Doch dann brachten die Fraktionen von Union und SPD letzten Mittwoch gleich zwei Gesetzentwürfe ein: Für das 13. und das 14. SGB V-Änderungsgesetz. Ersteres betrifft lediglich die Verlängerung des Preismoratoriums für Nicht-Festbetrags-Arzneimittel bis zum 31. März 2014. Wie die Fraktionen in ihrer Begründung schreiben, soll mit der Verlängerung „der ab dem Jahr 2014 eintretende deutliche Anstieg der Ausgaben der Krankenkassen für Arzneimittel begrenzt werden und zugleich einer weiteren übermäßigen Preisentwicklung zulasten der Krankenkassen entgegengewirkt werden, die ohne diese Maßnahme zu erwarten wäre“. Schließlich habe sich das Preismoratorium zur Dämpfung der Arzneimittelausgaben bewährt. Am Donnerstagvormittag folgte die Verabschiedung des eiligen Gesetzes in 2. und 3. Lesung durch den Bundestag. Kurz beschloss der Bundesrat, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.

Dass alles so schnell ging, lag zum einen an der Übersichtlichkeit und der beschränkten zeitlichen Wirkung der Gesetzesänderung. Nur ein Datum wurde in § 130a Abs. 3a SGB V ausgetauscht. Zudem unterstützten beide Oppositionsfraktionen, Grüne und Linke, das Vorhaben und machten so den Weg für die rasche Verabschiedung frei. Auch im Bundesrat regte sich kein Widerstand.

Dass auch über den April 2014 hinaus die Preise nicht in den Himmel schießen, soll das 14. SGB V-Änderungsgesetz sicherstellen, das den normalen Weg der Gesetzgebung geht und zum 1. April 2014 in Kraft treten soll. Mit ihm soll die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln, die sich schon vor 2011 am Markt befanden, aufgehoben werden. Zudem wird der gesetzliche Herstellerrabatt für nicht-festbetragsgebundene Arzneimittel, der ab Januar 2014 laut Gesetz nur noch sechs Prozent beträgt, auf sieben Prozent festgelegt werden. Und: Das Preismoratorium wird bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. 

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