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Ohne Pharmapunkte, aber noch mit Apotheken-A

BERLIN (ks). Die dm-Drogeriemärkte haben zum Jahreswechsel ihren Apotheken-Kooperationspartner gewechselt: Im Eingangsbereich der Märkte prangt groß die Werbung für die in Halle/Saale ansässige Zur Rose-Apotheke. "Zur Rose bringts: Ihre neue Apotheke bei dm" heißt es dort – und darunter findet sich ein rotes Zur Rose-Paket, das weißes Styropor-Füllmaterial enthält und dem ein rotes Apotheken-A entspringt. Geschmückt ist dies zudem mit einem Stern, der einen Willkommensbonus von 15 Euro im Zur-Rose-Katalog bei dm verspricht. Das Apotheken-A soll nach dem Willen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) jedoch schnellstmöglich wieder verschwinden.
Stein des Anstoßes Der DAV hat die Zur ­Rose-Apotheke aufgefordert, das Apotheken-A nicht mehr zu Werbezwecken bei dm einzusetzen. Die Verbindung mit der Zur Rose-Kiste sei „eindeutig unzulässig”.
Foto: DAZ/Sket

Eigentlich darf Zur Rose-Inhaber Ulrich Nachtsheim das Apotheken-A als Mitglied des Apothekerverbands Sachsen-Anhalt durchaus verwenden. Doch diese spezielle Nutzung ist dem DAV, der Markeninhaber des Apotheken-A ist, ein mächtiger Dorn im Auge. Am Dienstag wurde er nun aktiv: Er mahnte die Zur Rose-Apotheke ab und forderte sie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf – mit kurzer Fristsetzung. Die Abbildung des Apotheken-A, wie es bei dm geschehe, sei rechtswidrig und verletze die Rechte des DAV, erklärt der Verband. Auch rechtliche Maßnahmen gegen die Drogeriekette dm würden geprüft.

DAV beklagt Verwässerung der Marke

Der DAV weist darauf hin, dass gemäß der geltenden Markensatzung eine Benutzung des Apotheken-A dann als unzulässig zu klassifizieren sei, wenn das Apotheken-A mit anderen Zeichen, Worten, Bildern, Namen, Marken oder Logos oder Einfügungen darin zusammengeführt, verbunden und/oder überlappt wird. Die Verbindung mit der Zur Rose-Kiste sei demnach "eindeutig unzulässig”. Zudem sei das Apothekenlogo für Waren und Dienstleistungen deutscher Apotheken vorgesehen – verwenden können es die Mitgliedsorganisationen des DAV und Apothekenleiter. Die Überlassung des Logos im Rahmen der Kooperation zwischen der Zur Rose-Apotheke und der Drogeriekette dm unterlaufe diesen Verwenderkreis – er werde auf die Drogeriekette dm ausgeweitet. Dies wiederum führe zu einer Verwässerung der Marke und die Verwendung in einem derartigen Kooperationsmodell werde daher ausdrücklich untersagt, so der DAV.

Keine direkte Bestellung im dm-Markt

Es wird sich nun zeigen, wie schnell das große Apotheken-A aus der Werbung verschwindet – und ob auch die Kataloge (auf ihnen ist das "A" nur klein gedruckt zu finden) eingestampft werden müssen. Diese Kataloge sind neben der großen Eingangswerbung der einzige Hinweis auf die Kooperation. Die Pharmapunkte, die die vorherige dm-Kooperationsapotheke – die Europa Apotheek Venlo – unterhielt, sind indessen verschwunden. Die Option, direkt im dm-Markt zu bestellen, gibt es damit nicht mehr. Geordert wird bei der Versandapotheke jetzt auf dem klassischen Wege: per Post, Fax, Telefon oder Internet. Stöbern können die potenziellen Kunden in den Katalogen – bis zu 50 Prozent könne man bei den hier ausgewählten Artikeln sparen, heißt es (im Vergleich zur unverbindlichen Herstellermeldung des AVP an die IFA). Einige Produkte – etwa aus dem Zahnpflegebereich – sind bei Zur Rose günstiger zu haben als bei dm selbst. Zudem winkt Erstbestellern rezeptfreier Medikamente ein Willkommensbonus von 15 Euro.

Auf Wunsch wird das Päckchen auch von der Zur Rose Apotheke an den gewünschten dm-Markt geliefert und kann dort vom Kunden abgeholt werden. Die Pick-up-Variante wird im Katalog über einen weiteren Sparvorteil beworben: Wer sein Zur Rose-Paket bei dm abholt, erhält seine Lieferung schon ab 15 Euro versandkostenfrei. Bei Online-Bestellungen müssen für die kostenlose Lieferung Waren im Wert von 25 Euro bestellt werden, bei Post, Fax- oder Telefonbestellungen sogar von 50 Euro. Portofrei wird die Lieferung zudem, wenn ein Rezept eingelöst wird.



DAZ 2013, Nr. 1/2, S. 11

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