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Interpharm 2013
Graue: Rechenzentren können Notdienstpauschale kostenfrei umsetzen
Trotz der unübersehbaren Probleme mit der Umsetzung der vorliegenden Gesetzespläne zur Notdienstpauschale "sollten wir trotzdem dankbar sein", so Graue. Erstmals sei den Apothekern mit dem Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) eine Strukturkomponente zugebilligt worden.
Graue qualifizierte den ANSG-Entwurf als "gut gemeint, aber unglücklich vorbereitet". Eine kostenfreie Abwicklung des Finanztransfers durch die Apothekenrechenzentren sei aber durchaus möglich, kündigte Graue, der auch Vorstandsvorsitzender des Norddeutschen Apothekenrechenzentrums NARZ ist, an. Entsprechende Pläne befänden sich in Vorbereitung. Darin einbezogen werden könnten auch Privatrezepte über eine Schnittstelle, "um doch wenigstens hier dem Gleichheitsprinzip gerecht zu werden".
Auch Kammerpräsident Siemsen, beschäftigte sich in seinem Grußwort mit der Notdienstpauschale und bezeichnete das ANSG als "bürokratischen Moloch". Er hoffe, dass der DAV diesen bei der Umsetzung auf ein "händelbares Modell abstufen" könne. Siemsen appellierte an den Bundesrat, in der anstehenden Gesetzgebung gegen die Notdienstpauschale keinen Widerstand zu leisten.
Die Notdienstpauschale könne aber noch nicht "das Ende der Fahnenstange" bei der Reform der Apothekenhonorierung sein, so Siemsen. Es müssten auch an anderer Stelle die Gebühren angepasst werden. Als Beispiel nannte der Hamburger Kammerpräsident die Rezepturen: "Die können nicht mehr für wenige Cents gemacht werden."
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