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Regierung reagiert auf Forderung nach Gesetzesänderung
Die Diskussion über die Verfolgbarkeit korrupten Verhaltens von Ärzten kam nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Juni 2012 auf. Die Richter hatten festgestellt, dass sich niedergelassene Ärzte, die für die Verordnung von Arzneimitteln Geschenke annehmen, nach aktuellem Recht nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen. Die Krankenkassen halten das für eine grobe Gesetzeslücke und fordern Nachbesserungen. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, fordert für solche Fälle indes mehr Ermittlungsrechte für die Ärztegremien. "Unser Kernproblem ist, dass wir kein Recht haben, uns Zutritt zu Akten, zu Wohnungen oder Praxen zu verschaffen. Dazu braucht es eine Änderung des Rechts", sagt der BÄK-Präsident.
Regierung soll handeln
Die Grünen-Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink hält dem entgegen: "Ohne strafrechtliche Regelungen bleiben die berufsrechtlichen Regelungen zahnlos." Die Bundesregierung müsse endlich konkrete Vorschläge vorlegen. Mit Polizeibefugnissen für die Ärzte werde das Rechtssystem untergraben, mahnt der Korruptionsexperte des Bunds deutscher Kriminalbeamter, Uwe Dolata. Stattdessen müssten Straftatbestände geschaffen werden, damit Staatsanwaltschaften ermitteln könnten. Auch Transparency International und die Verbraucherzentralen warnen davor, die Aufklärung den Standesorganisationen der Ärzte selbst zu überlassen.
Strafrechtstatbestand möglich
Zunächst schien es, als wolle Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) den Ruf nach einem verschärften Vorgehen gegen Korruption bei Ärzten gänzlich aussitzen. Dass zusätzlich zur verbesserten Ahndungsmöglichkeit noch weitere Änderungen – insbesondere strafrechtliche – folgen, ist allerdings nicht ausgeschlossen. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums erklärte, vor einer diesbezüglichen Entscheidung müsse erst eine derzeit laufende Prüfung von Stellungnahmen der Verbände des Gesundheitswesens und der Länder abgewartet werden.
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