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- DAZ 32/2013
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DAZ aktuell
„Daten sicher aufgehoben“
DAV zur Umsetzung der neuen Notdienstpauschale
Die Abwicklung der Notdienstpauschale erfolgt betriebsstättenbezogen. Der DAV rechnet mit circa 165.000 Bescheiden pro Jahr. „Damit der Fonds mit allen Apotheken in Kontakt treten kann, ist der Aufbau eines zentralen Stammdatenverzeichnisses erforderlich“ so der DAV in einer Mittteilung zur Fondsgründung. Im Zuge der Amtshilfe werden die Landesapothekerkammern dem Notdienstfonds „eine Liste der Apothekenbetriebsstätten sowie in quartalsweisen Abständen Änderungen von Stammdaten zur Verfügung stellen“. Neben dem Namen der Betriebsstätte werden die Adressdaten sowie Angaben zum Betriebserlaubnisinhaber übermittelt.
Diese Daten unterliegen den strengen Vorschriften des deutschen Datenschutzes. „Die Apotheker können sicher sein, dass ihre Daten den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend korrekt und regelkonform – und ausschließlich im Rahmen der Erfüllung des gesetzlichen Auftrages des Fonds – genutzt werden“, so der DAV.
Die Landesapothekerkammern sind außerdem per Gesetz verpflichtet, dem Notdienstfonds regelmäßig alle von einer Apotheke in einem Quartal in der Zeit von spätestens 20 Uhr bis mindestens 6 Uhr des Folgetags durchgehend geleisteten Notdienste zu melden. Der Notdienstfonds benötigt laut DAV zudem die von der Apotheke verwendeten Institutionenkennzeichen (IK). Diese Angaben liegen bei den ARZ vor, die die entsprechenden Daten dem Notdienstfonds zur Verfügung stellen werden. Dazu muss jeder Apotheker seine Datenfreigabeerklärung erteilen. Diese solle bis Ende dieses Monats vorliegen.
Der Notdienstfonds wird alle Daten im Laufe des August zusammenführen und an jede Apotheke eine Information über die bei ihm vorliegenden Stammdaten verschicken mit der Bitte, diese zu bestätigen oder zu korrigieren.
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