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Adexa
Elektronische Zeiterfassung
Wir sind auf einem guten Weg!
Viele von Ihnen haben die Problematik in den letzten Monaten selbst zu spüren bekommen oder davon gehört: Das von vielen Apotheken verwendete Zeiterfassungsprogramm MEP24 führte bei Verwendung einer bestimmten Einstellung dazu, dass Mitarbeiter an Feiertagen Minusstunden in ihrem Arbeitszeitkonto angesammelt haben. Da in diesem Jahr in den Monaten April und Mai besonders viele Feiertage dicht aufeinander folgten, gab es hierüber Auseinandersetzungen und viele Fragestellungen, nicht nur aufseiten der Mitarbeiter, sondern auch aufseiten der Apothekenleiter. Im letzten „Spektrum“, der ADEXA-Mitgliederzeitschrift, ist hierzu ein Beitrag erschienen, in dem die Problematik ausführlich dargelegt ist.
Umso erfreulicher ist es, dass wir zur Problematik der Feiertage sehr konstruktiv gemeinsam mit dem Anbieter des Programms MEP24 eine gute Lösung gefunden haben. Laut Programmanbieter gibt es drei verschiedene Einstellungsmöglichkeiten für die Erfassung der Arbeitszeiten. Bislang wurde überwiegend die „1/6-Berechnung“ empfohlen und verwendet, wonach die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit durch sechs dividiert wurde und der sich ergebende Wert je Feiertag in das Arbeitszeitkonto eingetragen wurde. Durch die Anwendung dieser Methode kam es häufig zu Streitigkeiten, weil den Mitarbeitern hierdurch teilweise Minusstunden entstanden sind.
Nachdem wir den Geschäftsführer von MEP24 auf diese Problematik hingewiesen haben, weist dieser auf seiner Homepage jetzt ausdrücklich auf die ADEXA-Empfehlung zur Methode „Planzeit = Fehlzeit“ hin und wird diese seinen Kunden aus dem Apothekenbereich empfehlen, wobei jedem Anwender die Wahl der Methode natürlich freigestellt bleibt. Bei dieser Methode wird jedem Mitarbeiter die Arbeitszeit gutgeschrieben, die konkret aufgrund des jeweiligen Feiertags ausfällt. Wir freuen uns über diese sehr lösungsorientierte und unkomplizierte Zusammenarbeit und werden gemeinsam auch Empfehlungen für Krankheit und Urlaub entwickeln.
Weitere Infos unter: http://www.mep24software.de/blog
Zitiert:
„Die Planzeit=Fehlzeit-Methode entspricht dem Entgeltfortzahlungsgesetz. §2, Absatz 1: „Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.“ Für die flexiblen Arbeitszeiten im Einzelhandel/in Apotheken bedeutet dies, dass man „Glück“ oder „Pech“ mit den Feiertagen haben kann.
Für Apotheken wird diese gesetzeskonforme Methode von ADEXA Die Apothekengewerkschaft empfohlen.“
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