Deutscher Apothekertag 2013

Anträge des Deutschen Apothekertages 2013: 1. Grundlagen

Sächsische LAK und Sächsischer AV e.V.

Sicherstellung des gesetzlichen Versorgungsauftrages

Antrag

Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert die Mitglieds-organisationen der ABDA auf, innerhalb der nächsten zwei Jahre durch intensive Zusam-menarbeit ein Konzept zu entwickeln, wie auch in Zukunft die Bevölkerung trotz einer geringeren Dichte öffentlicher Apotheken flächendeckend versorgt werden kann, ohne geringere Ansprüche an das Personal bzw. die Beratungsqualität oder gar die Arzneimittelsicherheit zu stellen.

Begründung

In allen Bundesländern wird in den nächsten Jahren durch den altersbedingten Wegfall von Apothekern ein massiver Mangel an vertretungsberechtigtem Personal eintreten, der durch neu ausgebildete Apotheker nicht aufgefangen werden kann. In den neuen Bundesländern wird dieser Mangel durch das kontinuierliche Ausscheiden von Pharmazieingenieuren, einer Berufsgruppe, die nur in der ehemaligen DDR ausgebildet wurde und die zeitlich begrenzt eine Vertretungsbefugnis hatte, noch verstärkt. Vor allem in den ländlichen Regionen besteht die Gefahr, dass es zu einer Unterversorgung kommen wird.

Um nicht von ungewollten politischen Entscheidungen, wie dem Absenken der Anforderun-gen an qualifizierte Mitarbeiter oder der Aufweichung der Distributionswege, überrascht zu werden, ist es notwendig, mit geeigneten Maßnahmen auf eine derartige Situation vorbereitet zu sein und rechtzeitig gegenüber Krankenkassen und Politik zu agieren anstatt zu reagieren.

Antrag angenommen

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AK Bremen und AK Nordrhein

Gesetz zur Förderung der Prävention

Antrag

Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber auf, neben den Krankenkassen, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) und den Vertragsärzten auch die Apotheker als Leistungserbringer in das Präventi-onsgesetz mit aufzunehmen.

Begründung

Ziel des Gesetzes zur Förderung der Prävention ist es, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Bevölkerung bei der Entwicklung und dem Ausbau von gesundheitsförderlichen Ver-haltensweisen zu unterstützen und damit gesundheitliche Risiken zu reduzieren. Das Gesetz sorgt dafür, dass künftig mehr Menschen denn je von qualitätsgesicherten Gesundheitsförderungsangeboten und Präventionsleistungen profitieren. Kitas, Schulen, Seniorenheime, Betriebe oder etwa Sportvereine in den Ländern und den Kommunen sollen künftig von den Krankenkassen und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Unterstützung erhalten – nicht aber die Apothekerschaft: Sie ist außen vor.

Die Apotheke als niedrigschwellige Institution des Gesundheitswesens erreicht mit ihrem Angebot vorsorglicher Screening-Untersuchungen tagtäglich eine große Anzahl von Patienten und Kunden und ist damit der ideale Ort für erste Maßnahmen zur Früherkennung von Volkskrankheiten.

Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) definiert in § 1a Absatz 11 die gesundheitlichen Dienstleistungen in der Apotheke. Dazu gehört die Beratung in Gesundheits- und Ernährungsfragen, im Bereich der Gesundheitserziehung und –aufklärung und zu Vorsorgemaßnahmen. Auch auf internationaler Ebene wird im „Action plan for implementation of the European strategy for prevention and control of noncommunicable diseases 2012–2016“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Einbindung der Apotheker in systematische Präventionsprogramme gefordert.

Apothekerinnen und Apotheker sind aufgrund ihrer Ausbildung sowie durch Fortbildung und Weiterbildungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel in den Bereichen „Gesundheitsförderung und Prävention“ oder „Ernährungsberatung“, für diese Aufgabe bestens qualifiziert. Mit dem LeiKa – dem Leistungskatalog der Beratungs- und Serviceangebote in Apotheken – sind ent-sprechende Dienstleistungen auch qualitätsgesichert beschrieben.

Antrag angenommen

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AK Nordrhein

Mitgliedschaft der Apothekerschaft im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)

Antrag

Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker spricht sich für eine Mitgliedschaft der Apothekerschaft im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aus.

Begründung

Aktuelle Träger des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sind die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (SpiBu). Die Apothekerschaft ist derzeit nicht stimmberechtigt vertreten, sondern kann alleinig Stellungnahmen abgeben.

Der G-BA bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus be-schließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.

Der G-BA ist das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands. Die stimmberechtigte Mitgliedschaft der Apothekerschaft ist eine sowohl sachliche als auch gesundheitspolitische Notwendigkeit.

Antrag abgelehnt

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Geschäftsführender Vorstand der ABDA

Arzneimittelauthentifizierung in Deutschland und Europa

Antrag

Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert alle relevanten Marktbeteiligten auf, die Weiterentwicklung des securPharm-Projekts aktiv zu unterstützen. Sie fordert den europäischen und den deutschen Gesetzgeber dazu auf, die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere die von der EU-Kommission zu erlassenden Delegierten Rechtsakte – so zu gestalten, dass die europaweite Kooperation der Marktbeteiligten im Rahmen einer möglichst kosteneffizienten und bürokratiearmen Lösung ermöglicht wird.

Begründung

Der erfolgreiche Abschluss der Pilotphase des securPharm-Projekts hat belegt, dass das ge-meinsame Konzept der deutschen Partner (ABDA, BAH, BPI, IFA, PHAGRO, vfa, WuV) als effiziente Lösung zur Umsetzung der Vorgaben aus der EU-Fälschungsrichtlinie bereitsteht. An die Pilotphase wird sich nun eine mehrjährige Übergangszeit anschließen, während der das Projekt weiter ausgebaut und auch auf weitere Marktbereiche (z.B. Krankenhäuser) erstreckt werden soll. Hierdurch kann eine rechtzeitige flächendeckende Einführung erreicht werden, die mit Ablauf der europarechtlichen Umsetzungsfristen erforderlich wird. Eine aktive Kooperation aller relevanten Marktbeteiligten in Deutschland ist hierfür nötig.

Während das securPharm-Projekt als Lösung für Deutschland etabliert wird, befinden sich die europäischen Dachverbände der Marktbeteiligten gleichzeitig in intensiven Gesprächen zur Entwicklung eines europaweit vernetzten Oberbaus für die Arzneimittelauthentifizierung. Hierfür wurde die gemeinsame Initiative „ESM – European Stakeholder Model“ gegründet, die nach ähnlichen Prinzipien wie securPharm arbeitet. Eine technische Kopplung beider Datenbanken wird bereits in diesem Jahr in die Wege geleitet und erprobt. Damit wird dann auch ein Beleg für die Eignung des Stakeholdermodells als europaweit vernetzte Lösung erbracht.

Aufgrund des Konzepts der EU-Fälschungsrichtlinie, in der Richtlinie selbst nur grundlegende Aspekte zu regeln und Details in noch zu erlassenden Delegierten Rechtsakten vorzusehen, besteht derzeit für die gemeinsamen Projekte noch keine absolute Rechtssicherheit hinsichtlich der anzuwendenden Standards und Verfahren. Aufgrund der positiven Erkenntnisse bezüglich Kosteneffizienz und Bürokratiearmut des Stakeholdermodells empfiehlt es sich, dieses als bevorzugte Lösung in den Delegierten Rechtsakten zu verankern.

Antrag angenommen

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