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Deutscher Apothekertag 2013
Apotheker bleiben bei ihren Honorarforderungen
Den Antrag auf Erhöhung der BtM-Gebühr nahm die Hauptversammlung ohne Diskussion einstimmig an. Auch die weiteren zentralen Honorarforderungen wurden ohne Gegenstimmen verabschiedet. Die Hauptversammlung forderte die Bundesregierung auf, eine leistungsgerechte Honoraranpassung für die Apotheken vorzunehmen, die den gestiegenen Kosten Rechnung trägt. Außerdem sollten erweiterte pharmazeutische, sozialrechtliche oder sonstige Anforderungen nur noch bei Sicherstellung einer adäquaten Honorierung zu erbringen sein. Die Vergütungssätze der Arzneimittelpreisverordnung sollten dynamisiert werden. Ein Mechanismus zur jährlichen Anpassung sei essentiell zur Sicherstellung der Gemeinwohlverpflichtungen. Wenige Stunden zuvor hatte der DAV-Vorsitzende Fritz Becker in der politischen Diskussion allerdings angemerkt, eine Anpassung alle zwei Jahre stelle einen akzeptablen Kompromiss dar.
Viele Themen für eine Arbeitsgruppe
In der Diskussion zu diesen Anträgen erinnerte Dr. Hans-Rudolf Diefenbach an etliche hessische Anträge, die auf dem Weg zur ABDA verloren gegangen waren und daher nicht rechtzeitig dort vorlagen. Er kündigte an, diese nicht erneut als Ad-hoc-Anträge zu stellen, sondern diesbezügliche Hinweise zu geben, so auch zur Forderung nach einer Honoraranpassung. Diefenbach forderte, bei dieser Diskussion die Erhöhung der prozentualen Aufschlagskomponente nicht aus den Augen zu verlieren. Becker erklärte, es gäbe zur Honorierung eine Arbeitsgruppe der ABDA, und sagte zu, dort werde auch über den von Diefenbach angesprochenen Aspekt diskutiert.
Die von Becker erwähnte Arbeitsgruppe zur Honorierung spielte zugleich eine entscheidende Rolle bei der Bearbeitung der drei folgenden Anträge. In diesen drei Anträgen ging es ebenfalls um Aspekte der Honorierung und Becker sicherte zu, dass die angesprochenen Themen demnächst in der Arbeitsgruppe besprochen würden. Daraufhin wurden drei Anträge in diesen Ausschuss verwiesen. Dabei ging es um folgende Vorschläge:
- Für Rezepturen sollte zusätzlich zur Vergütung der Herstellung ein Festzuschlag wie für Fertigarzneimittel erhoben werden. Denn die Herstellungsvergütung deckt nicht den Beratungsaufwand ab, der bei Rezepturen sogar höher als bei Fertigarzneimitteln sein dürfte.
- Auch die Beratungsleistung bei der qualitätsgesicherten und dokumentierten Nichtabgabe von Arzneimitteln sollte honoriert werden.
- Es sollte eine Vergütung für das Medikationsmanagement eingeführt werden.
In der Diskussion wurde deutlich, dass der Verweis dieser Anträge in den Ausschuss weder als Unsicherheit der Hauptversammlung noch als Geringschätzung der Anträge zu werten ist. Doch angesichts der Agenda der erwähnten Arbeitsgruppe und vor dem Hintergrund der fortgeschrittenen Zeit in der Hauptversammlung lag diese Vorgehensweise nahe.
Klare Zuzahlungsregeln bei Rabattverträgen
Zu anderen wirtschaftlich relevanten Anträgen fasste die Hauptversammlung mit großen Mehrheiten klare Beschlüsse. Angenommen wurde der Antrag, der Gesetzgeber solle die gesetzlichen Krankenkassen verpflichten, Rabattarzneimittel von der Zuzahlung zu befreien, wenn von anderen Herstellern substituierbare Produkte ohne Zuzahlung verfügbar sind. Der Apothekerverband und die Apothekerkammer Westfalen-Lippe als Antragsteller verweisen in ihrer Begründung insbesondere auf die Akzeptanzprobleme bei Rabattarzneimitteln in solchen Fällen.
Importquote abschaffen
Außerdem forderte die Hauptversammlung den Gesetzgeber auf, die Verpflichtung zur Abgabe von Reimporten abzuschaffen. Dr. Rainer Bienfait, Vorsitzender des Berliner Apotheker-Vereines, erklärte dazu, die Förderung der Reimporte sei überholt. Denn manche Originale seien durch Rabattverträge für die Krankenkasse billiger als Importe, zudem gäbe es immer wieder Lieferprobleme bei Importen. Weiterhin argumentierte Bienfait, nach den jahrelangen Bemühungen der Apotheker um die Abgabe von Importen sei es nun angemessen, den Apotheken die entstandenen Guthaben bei übererfüllter Importquote auszuzahlen. Auch dies wird im Antrag gefordert.
Inkassorisiko verlagern
Die Hauptversammlung forderte den Gesetzgeber auch auf, das Inkassorisiko der Apotheken für die Einziehung der Herstellerrabatte auszuschließen. In der Begründung führen die Apothekerverbände Brandenburg und Schlesweig-Holstein als Antragsteller aus, dass die Apotheken nicht nur die Vorfinanzierungs- und Verwaltungskosten für die Einziehung der Herstellerrabatte tragen, sondern auch das Inkassorisiko. Dies dürfe aber nicht auf die Apotheken abgewälzt werden, sondern solle von den Krankenkassen getragen werden, weil sie die Empfänger der Zahlungen sind. Außerdem sprach sich die Hauptversammlung dafür aus, dass Desensibilisierungslösungen künftig über den pharmazeutischen Großhandel vertrieben werden sollten.
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