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DAZ aktuell
Extravergütung für Sichtbezug
Apotheken sollen Drogenersatztherapie in Baden-Württemberg stärken
Das zurückgehende ärztliche Angebot vor allem in den ländlichen Gebieten Baden-Württembergs führte vermehrt zu Kapazitätsproblemen, sodass eine flächendeckende Drogenersatztherapie nicht mehr gewährleistet war. Es bestand die Gefahr, dass Patienten wegen fehlender Ärzte zu schnell in die Take-home-Therapie wechseln. Um zu verhindern, dass die Betroffenen rückfällig werden oder die Medikamente auf dem Schwarzmarkt landen, vereinbarten sechs Kassen des Bundeslands (AOK, vdek, BKK, IKK classic, Landwirtschaftliche Krankenkasse, Knappschaft) mit dem LAV die zusätzliche apothekerliche Vergütung. Mit ihr werde die Abgabe der Medikamente für die Pharmazeuten „deutlich attraktiver“, heißt es seitens der Kassen. Sie hoffen, dass sich vermehrt Apotheken bereit erklären, den Sichtbezug vorzunehmen. Die Drogenersatzmittel abgeben dürfen aber nur Apothekenleiter oder fachkundiges, eingewiesenes und beauftragtes pharmazeutisches Personal.
3,24 Euro plus Mehrwertsteuer
Der Vertrag auf Landesebene gilt automatisch für alle LAV-Mitgliedsapotheken, die eine entsprechende Versorgung anbieten möchten. Der Sichtbezug bleibt aber eine freiwillige Leistung. Die Vergütung für den ärztlich verordneten Sichtbezug orientiert sich laut LAV in ihrer Höhe an dem Betrag, den auch die Ärzte für eine solche Dienstleistung abrechnen können: 3,24 Euro zzgl. MwSt. Abgerechnet wird über eine Sonder-PZN. Die Vergütung für das Substitutionsarzneimittel als solches richtet sich unverändert nach der Hilfstaxe.
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