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Deutscher Apothekertag 2013
Weiterhin keine Wahlen bei der Hauptversammlung
Argumente für ...
Der Antrag auf die Wahl des ABDA-Präsidenten durch die Hauptversammlung hat bereits eine lange Tradition. In diesem Jahr setzten sich sogar Kammerpräsidenten für den Vorschlag ein. Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, argumentierte, eine Wahl beim Deutschen Apothekertag würde für einen starken öffentlichen Auftritt und eine entsprechende Berichterstattung sorgen. Damit erlange der Beruf insgesamt Aufmerksamkeit. Engelen widersprach dem Gedanken, dies fördere den Populismus bei der Wahlveranstaltung. Denn die Kandidaten sollten sich vorher vorstellen. Auch Magdalene Linz, Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen, unterstützte den Antrag und brachte den Änderungsantrag ein, auch den Repräsentanten der angestellten Apotheker durch die Delegierten wählen zu lassen. Mehrere Delegierte betonten, die Wahl beim Deutschen Apothekertag solle den ABDA-Präsidenten stärken und nicht schwächen. Insgesamt gehe es darum, die Standesführung zu stärken. Der demokratische Charakter des geltenden Wahlverfahrens wurde nicht bezweifelt, aber bei einer öffentlichen Wahl sei die „gefühlte“ Demokratie größer.
… und gegen die Wahl beim Apothekertag
Dagegen führte BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer das Risiko an, mit der Änderung ein erfolgreiches Konstrukt zu gefährden. Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, lobte die Intention des Antrags, erklärte aber, er erreiche sein Ziel nicht. Der Ärztetag sei kein geeigneter Vergleich, weil die Bundesärztekammer nur zwei Organe habe. Ein Gewählter könne nur dem Deutschen Apothekertag für eine Sitzungsperiode vorstehen, aber nicht den anderen Gremien der ABDA vorgesetzt werden, weil diese aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden wählen müssten. Die laufende Arbeit müsste dann von einem „ABDA-Kanzler“ erledigt werden. Der Delegierte Jens Kloppenburg argumentierte, eine Wahl, die nur für eine Sitzung gilt, stärke das Amt nicht. Außerdem habe es sich bewährt, dass die Hauptversammlung frei von Budget- und Personalfragen gute Sacharbeit leisten könnte. Der ehemalige ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf erinnerte daran, dass die ABDA ein Verband der Verbände ist und „niemand hat gesagt, dass es nicht auch so bleiben soll“, so Wolf. Wenn aber die Hauptversammlung zum Wahlgremium werde, würden nicht mehr die Mitglieder - also die Kammern und Verbände - den Präsidenten wählen. Damit würde der Präsident geschwächt, argumentierte Wolf. Bei der anschließenden Abstimmung sprach sich die deutliche Mehrheit der Delegierten gegen den Antrag aus.
Keine Anträge angenommen
Die Hauptversammlung lehnte auch die anderen Anträge der Rubrik „Organisation“ ab, nur einen verwies sie in einen Ausschuss. Ein Antrag auf eine umfassende Kampagne zur Gewinnung von Nachwuchs für das Ehrenamt wurde abgelehnt. Dagegen wurde insbesondere angeführt, solche Maßnahmen sollten eher regional organisiert werden. Abgelehnt wurde auch der Antrag, Stellungnahmen der ABDA zu veröffentlichen. Delegierte zeigten sich besorgt, Gegner der ABDA-Politik könnten die Argumente der ABDA aus solchen Veröffentlichungen „frei Haus“ erfahren. Allerdings wünsche man sich durchaus mehr Informationen auf der ABDA-Homepage. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag gegen die Doppelverkammerung in der Apothekerkammer und der Industrie- und Handelskammer (IHK). Einzelne Delegierte verwiesen dazu auf Vorteile durch die Arbeit in der IHK. ABDA-Justiziar Lutz Tisch erinnerte daran, dass die Diskussion über die Doppelverkammerung seit 1908 geführt werde. Inzwischen gäbe es zahlreiche Gerichtsurteile gegen einen Austritt aus der IHK.
Der Antrag, die ABDA solle eine Potenzialberatung durch einen externen Dienstleister in Anspruch nehmen, wurde in einen Ausschuss verwiesen. Engelen argumentierte, eine Beratung durch Externe bringe mehr Ruhe in die Arbeit der ABDA und verbessere die Position gegenüber Kritikern. ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz entgegnete, dass sich die Strukturen der ABDA bewährt hätten und die hauptamtlichen Strukturen bereits von externen Beratern überprüft werden. Engelen schlug daraufhin vor, den Antrag in einen Ausschuss zu verweisen und mit den Beratern zu diskutieren.
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