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Altpeter fordert zweiten Schritt

STUTTGART (jz). Erleichtert, aber nicht zur Gänze zufrieden reagierte Baden-Württembergs Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) auf den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die bisherigen personellen und räumlichen Vorgaben zur Diamorphinbehandlung durch flexiblere Regelungen zu ersetzen. Von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) erwartet sie nun, auch den zweiten Schritt zu gehen und die Bundesvorgaben für die Art der Diamorphinverabreichung zu ändern.
Baden-Württembergs Sozialministerin Altpeter fordert flexiblere Regeln für die Behandlung mit Diamorphin.
Foto: Sozialministerium BW

"Ich freue mich, dass jetzt ein erster Schritt gemacht ist und die unangemessen hohen und starren Hürden für die Einrichtung neuer Arztpraxen zur Diamorphinbehandlung durch flexible Vorgaben an die Qualität der Behandlung abgelöst werden", erklärte Altpeter. Die Ministerin hatte sich in den vergangenen Monaten in mehreren Briefen an Bahr, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und den G-BA dafür stark gemacht, die rigiden Anforderungen an das Vorhalten von ärztlichem Personal in Substitutionseinrichtungen zu korrigieren.

Nach den vom G-BA beschlossenen Änderungen müssen künftig nicht mehr drei Vollzeit-Arztstellen pro Einrichtung nachgewiesen werden. Es genügt eine angemessene Anzahl von Arztstellen und qualifizierten nichtärztlichen Stellen, die innerhalb eines zwölfstündigen Zeitraums während der Vergabezeiten und Nachbeobachtung anwesend und darüber hinaus per Rufbereitschaft erreichbar sind. Außerdem wird die strikte räumliche Trennung von Warte-, Ausgabe- und Überwachungsbereich aufgehoben.

Altpeter fordert vom Bundesgesundheitsminister nun, den zweiten Schritt zu tun und auch die Bundesvorgaben für die Art der Verabreichung des Diamorphins zu ändern: Die in § 5 Abs. 9 a Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung zwingend vorgeschriebene parenterale Anwendung, die Injizierung, müsse aufgehoben und die orale Anwendung ermöglicht werden, so Altpeter. "Langzeitabhängige verfügen in der Regel über kein intaktes Venensystem mehr. Deshalb müssen endlich auch andere Anwendungsformen erlaubt werden."



DAZ 2013, Nr. 4, S. 20

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