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Unverblümte Fragen werden teuer

Diskriminierung am Arbeitsplatz

DÜSSELDORF | Arbeitgeber dürfen weder im Bewerbungsgespräch noch im täglichen Umgang das Privatleben von Arbeitnehmern beliebig durchleuchten. Ein aktuelles Gerichtsurteil stützt die bekannte Sichtweise.

Geschlecht, Rasse, Alter, Religionszugehörigkeit, sexuelle Orientierung oder politisches Engagement: Die Gründe für eine Diskriminierung am Arbeitsplatz sind so vielfältig wie alle Angestellten. Als besonders heikel gelten Fragen nach aktuellen oder geplanten Schwangerschaften. Der Arbeitgeber einer Kosmetikerin in Düsseldorf hatte nachgefragt. Im aktuellen Fall ging es um eine Erhöhung ihrer Stundenzahl. Er wollte wissen, ob mit Babyfreuden zu rechnen sei, dies sei aufgrund der zurückliegenden Hochzeit zu vermuten. Die E-Mails des Arbeitgebers trugen als Betreff „Berufs- vs. Familienplanung“. Letztlich wurde die Stundenzahl nicht erhöht und der Arbeitnehmerin sogar gekündigt.

Klare Worte vor Gericht

In erster Instanz hatten Arbeitsrichter der Klägerin 10.800 Euro Entschädigung wegen Diskriminierung zugesprochen. Ihr Chef zog seine Berufung vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf mittlerweile zurück – mangels Erfolgsaussichten. Er behauptete vergeblich, die Arbeitszeit aufgrund schlechter Umsatzzahlen nicht erhöht zu haben. Die Klägerin entgegnete, ihr sei vor der Hochzeit eine Vollzeitstelle als Standortleiterin mündlich zugesagt worden.

Vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf fielen klare Worte: Der Arbeitgeber habe den Zusammenhang zur Schwangerschaft und damit den Diskriminierungsgrund „mit seltener Deutlichkeit praktisch auf dem Tablett“ präsentiert.

Hilfe bei Diskriminierung

Leider kommt es auch in Apotheken zu diskriminierenden Situationen. ADEXA – Die Apothekengewerkschaft berät und unterstützt alle Mitglieder in Fragen zum Arbeits- und Berufsrecht, und zwar sofort. 

Arbeitsgericht Düsseldorf, Az.: 11 Ca 7393/11.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Az.: 4 Sa 480/13.

 

Michael van den Heuvel

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