Pharmazeutisches Recht

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage VII: Desloratadin

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 2. Oktober 2013 (BAnz AT 02.10.2013, B3) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage VII – Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen (aut idem) gemäß § 129 Absatz 1a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V): Ergänzung neuer Gruppen austauschbarer Darreichungsformen mit dem Wirkstoff Desloratadin“ vom 18. Juli 2013 abgedruckt.

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