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Pharmazeutisches Recht
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage VI: Hydroxycarbamid
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 15. Oktober 2013 (BAnz. AT 15.10.2013, B3) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage VI – Off-label-use Hydroxycarbamid bei chronischer myelomonozytärer Leukämie“ vom 18. Juli 2013 abgedruckt.
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