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400 Monate Fachinformation
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie hatte 1980 den Wunsch der Ärzteschaft aufgenommen, systematisch aufgebaute Informationen über Arzneimittel zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die Industrie war damit ihrer Selbstverpflichtung zur objektiven, neutralen Information nachgekommen. Der pharmazeutische Unternehmer muss für in Deutschland zugelassene Arzneimittel den Fachkreisen auf Anforderung Fachinformationen bzw. für in Europa zugelassene Arzneimittel die entsprechenden SmPCs (Summary of Product Characteristics = europaweit gültige Fachinformationen) zur Verfügung stellen. 1986 wurde der strukturierte Aufbau der Informationen dann in das Arzneimittelgesetz im § 11a aufgenommen.
Die Rote Liste Service GmbH bietet die Informationen als Fachinfo-Service kostenlos über die Website www.fachinfo.de an. Die Arzneimittelinformationen sind tagesaktuell und liegen im PDF-Format vor. Aktuell sind ca. 8300 Fachinformationen verfügbar. Die Rote Liste® ist mit 280.000 Exemplaren das auflagenstärkste Arzneimittelverzeichnis in Deutschland. Neben der jährlich aktualisierten Buchausgabe sind verschiedene elektronische Publikationen und eine Online-Version verfügbar, die zweimal jährlich aktualisiert werden.
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