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DAZ aktuell
Bundesrat besorgt wegen Online-Rezepten
Umgehung der Anerkennung möglich?
Die Verordnung sieht vor, dass ausländische Rezepte deutschen gleichgestellt werden, sofern sie die in § 2 Abs. 1 AMVV vorgegebenen Angaben enthalten und von einem dazu berechtigten Arzt ausgestellt wurden. Entsprechende Rezepte müssen Apotheken in Deutschland einlösen – also auch Rezepte von ausländischen Online-Praxen wie DrEd, die beim Ausstellen des Rezeptes auf den direkten Kontakt zum Patienten verzichten. Doch insbesondere in Bayern regte sich hiergegen Widerstand – und auch die anderen Länder sehen Gefahren.
Solche Fernbehandlungen sowie die damit verbundene Ausstellung von Online-Rezepten verstoßen gegen das hierzulande geltende ärztliche Berufsrecht, argumentierte bereits der Gesundheitsausschuss des Bundesrats. Sie seien zudem mit Gefahren für die Patientensicherheit verbunden. Dieser Auffassung schloss sich die Länderkammer an und fasste daher eine Entschließung, in der die Regierung gebeten wird zu prüfen, wie sich die ausnahmsweise Nichtanerkennung von Verschreibungen, die ohne persönlichen Patientenkontakt ausgestellt werden, arzneimittel- oder apothekenrechtlich umsetzen lässt.
Die Forderung trifft bei den Verhandlern der neuen Regierungskoalition auf offene Ohren. So bestätigte der brandenburgische CDU-Gesundheitspolitiker Michael Schierack, Mitglied der Arbeitsgruppe Gesundheit, das Thema sei letzte Woche bereits behandelt worden. Man sei sich einig, dass Rezepte nur nach persönlichem Arzt-Patientenkontakt ausgestellt werden sollen.
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