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- DAZ 46/2013
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Die Seite 3
Heilberuf ernst nehmen
Der Bundesrat fordert, die „Pille danach“ aus der Verschreibungspflicht zu entlassen, die Bundesapothekerkammer unterstützt diese Forderung aktiv und bekräftigt, dass die Apotheker die notwendige Beratung der Patientinnen selbstverständlich leisten können. Nur der Gynäkologenverband ist dagegen. Die Frauenärzte haben auch Bedenken gegen einen Vertrag zwischen Bayerischem Apothekerverband und der AOK Bayern, der eine Vergütung der Beratung von Schwangeren in der Apotheke vorsieht. In beiden Fällen wird die Kompetenz des Apothekers bezweifelt.
Die beiden Fälle zeigen jedoch exemplarisch, welche Auseinandersetzungen auf die Apothekerschaft zukommen könnten, wenn der Weg hin zu einer stärker heilberuflichen Ausrichtung beschritten wird. Die betroffenen (Fach-) Arztgruppen werden schwerlich in Jubel ausbrechen, wenn sie das Gefühl haben, dass ihnen die Apotheker „ins Handwerk pfuschen“.
Deshalb darf dieser Verdacht gar nicht erst aufkommen – weder der, dass die Apotheker „pfuschen“ könnten, noch der, dass man in ärztliches „Hoheitsgebiet“ eindringen will. Bei letzterem Punkt sollte immer klar sein: Die Trennung der beiden Heilberufe Arzt und Apotheker ist sinnvoll und notwendig, wir Apotheker sollten sie nicht ohne Not angreifen. Aber ist es denn tatsächlich ein Eingriff in die Therapiehoheit der Ärzte, wenn die „Pille danach“ apothekenpflichtig wird? Warum sollte das ein größerer Eingriff sein als beispielsweise der Switch der Protonenpumpenhemmer?
Der erste Punkt, die Frage nach der Kompetenz, wird beileibe nicht nur von Ärzten gestellt, sondern durchaus auch von Kollegen. Aber warum eigentlich? Die Pille danach ist ein seit Jahren eingeführtes Arzneimittel, der Sachverständigenausschuss hält sie seit Jahren für so sicher, dass er in schöner Regelmäßigkeit die Freigabe empfiehlt, in 28 europäischen Ländern ist sie nicht verschreibungspflichtig, sie hat überschaubare Nebenwirkungen und kaum Kontraindikationen – kurz: es gibt in jeder deutschen Apotheke massenhaft OTC-Arzneimittel, bei denen eine fehlende oder fehlerhafte Beratung weit schlimmere Auswirkungen haben könnte. Hier beweisen die deutschen Apotheker (sich) täglich, dass sie Arzneimittel ohne ärztlichen Beistand abgeben können.
Wenn wir in Zukunft nicht mehr nur für die Logistik, sondern auch für die Beratung vergütet werden wollen, müssen wir für sie auch die Haftung übernehmen, genauso wie wir es heute für die Arzneimittelversorgung tun. Und wir müssen uns dieser Verantwortung auch bei Arzneimitteln stellen, die „schwierig“ sind, ob nun aus religiös-moralischer Sicht oder aus pharmakologisch-therapeutischen Gründen. Nur dann nehmen wir den Apotheker als Heilberuf ernst – und werden ernst genommen.
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