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AkdÄ kritisiert Entscheidung der Koalition
Bestandsmarktaufruf für qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Arzneimittelversorgung unentbehrlich
Es war eines der ersten Zwischenergebnisse der Arbeitsgruppe Gesundheit im Vorfeld der Koalitionsbildung: Der Bestandsmarktaufruf patentgeschützter Arzneimittel sollte nur noch teilweise fortgeführt werden. In den weiteren Verhandlungen wurde dann beschlossen, den Bestandsmarktaufruf gänzlich zu beenden, da sich „eine Reihe rechtlicher, verfahrenstechnischer und praktischer Probleme“ gezeigt hätten.
Wesentliche Fortschritte werden zunichte gemacht
Durch die im Koalitionsvertrag angekündigte Beendigung des gesamten Bestandsmarktaufrufs (§ 35a Abs. 6 SGB V) würden wesentliche Fortschritte des 2010 von der bisherigen Koalitionsregierung verabschiedeten Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) ohne ersichtlichen Grund abgeschafft, heißt es dazu nun in der Stellungnahme der AkdÄ – und das, nachdem nur eine Wirkstoffgruppe bewertet worden sei, die Gliptine. Dabei habe sich nur für zwei der Wirkstoffe Hinweise auf einen geringen Zusatznutzen gegenüber der Standardtherapie ergeben, beschränkt auf einige wenige Indikationssegmente.
Hier zeigt sich nach Auffassung der AkdÄ die Relevanz für die Patienten, aber auch die potenzielle Bedeutung des Verfahrens für die Kostenentwicklung im Gesundheitssystem: Seien doch Gliptine gegenüber der Vergleichstherapie um das 10-Fache teurer und ihre Verordnungszahl in den letzten Jahren rasant angestiegen. Mit Beendigung der laufenden Verfahren des Bestandsmarktaufrufes werde zudem die bereits begonnene Nutzenbewertung zahlreicher weiterer Wirkstoffe eingestellt, darunter teure Analogpräparate wie eine Oxycodon-Naloxon-Kombination, die in einigen europäischen Ländern wegen eines fehlenden therapeutischen Zusatznutzens nur eingeschränkt oder gar nicht erstattet werde.
Unabhängige Information wird behindert
Nicht zuletzt behindert die Abschaffung der Nutzenbewertung für Arzneimittel des Bestandsmarktes auch eine unabhängige Information von Ärzten und Patienten, meint die AkdÄ. Damit sei Transparenz geschaffen worden. Das Verfahren des Bestandsmarktaufrufs bereits nach Aufruf der ersten Wirkstoffgruppe wieder zu beenden, konterkariere die Zielsetzung einer rationalen Arzneimittelversorgung und bedeute zudem eine Abkehr von dem noch im Koalitionsvertrag reklamierten „lernenden System“.
Die Kommission appelliert daher „mit Nachdruck“ an die politischen Entscheidungsträger, die Möglichkeit einer Nutzenbewertung des Bestandsmarkts aufrechtzuerhalten.
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