Arzneimittel und Therapie

NSAR Phenylbutazon in Fertiggerichten

Jeden Tag tauchen neue Meldungen über weitere Fertigprodukte auf, in denen als Rindfleisch deklariertes Pferdefleisch enthalten ist. Das ist zwar aus Sicht des Verbraucherschützers fragwürdig, stellt aber an sich keinerlei gesundheitliche Bedrohung dar. Nun wurde in einigen Proben der Stoff Phenylbutazon nachgewiesen. Ein Analgetikum aus der Gruppe der NSAR, das aufgrund seines Nebenwirkungspotenzials bei Menschen nur noch äußerst sparsam eingesetzt wird. Im Pferdesport wird es zur Leistungssteigerung verwendet.

"Zur symptomatischen Behandlung von Schmerzen und Entzündungen bei akuten Schüben des Morbus Bechterew und der chronischen Polyarthritis, sowie beim Gichtanfall", so lauten die Indikationsgebiete der in Deutschland zugelassenen Phenylbutazon-Präparate. Auch für diese spezifischen Indikationsgebiete wird es äußerst selten verordnet. Im Jahre 2011 wurden 300.000 verschriebene Tagesdosen registriert (Diclofenac: 419 Millionen Tagesdosen). Grund dafür ist das im Vergleich zu anderen NSAR ungünstige Nebenwirkungsprofil. Bei 0,1 bis 1% der Patienten treten Blutbildungsstörungen auf. Zudem verbleibt Phenylbutazon durch seine hohe Plasmaproteinbindung sehr lange im Körper. Nach Beendigung der Einnahme können noch tagelang wirksame Konzentrationen nachgewiesen werden. Auch das erhöht das Risiko für Nebenwirkungen wie Magenblutungen.

Analgetikum in der Tiermedizin

Breitere Anwendung findet Phenylbutazon in der Veterinärmedizin. Hier wird es bei verschiedensten Schmerz- und Entzündungszuständen eingesetzt. Besonders im Pferderennsport erfreut sich der Wirkstoff großer Beliebtheit. Die Tiere sollen durch Einsatz der Substanz zu Leistungen über die Schmerzgrenze hinaus gebracht werden. Die Anwendung ist legal, da Phenylbutazon lediglich als kontrollierte, nicht als verbotene Substanz eingestuft wird. Die Notwendigkeit der Anwendung muss durch einen Veterinär bestätigt werden. Das Verfahren ist vergleichbar mit dem beim Einsatz von Salbutamol bei Ausdauersportlern: Bei vermeintlich bestehender Indikation ist die Anwendung trotz leistungssteigernder Wirkung erlaubt. Gänzlich verboten ist Phenylbutazon bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen. Ob ein Pferd als Rennpferd oder als fleischlieferndes Tier deklariert wird, ist in der EU innerhalb der ersten sechs Lebensmonate festzulegen und im sogenannten Equidenpass zu dokumentieren. In Deutschland darf ein Pferd nicht zum Verzehr geschlachtet werden, wenn kein Equidenpass existiert. Allerdings wird der Pass nicht durch Amtstierärzte, sondern durch die Deutsche Reiterliche Vereinigung, den Dachverband aller Züchter, Reiter, Fahrer und Voltigierer, ausgestellt. Eine Neuausstellung und damit eine Umwidmung des Pferdes ist zumindest theoretisch möglich.

Nicht zum Verzehr geeignet

Pferdefleisch, in dem Phenylbutazon nachgewiesen wird, war ursprünglich definitiv nicht zum Verzehr bestimmt. Die Beimischung von hochwertigem Pferdefleisch zu Rindfleisch wäre zudem ökonomisch nicht sinnvoll. Der Preis dürfte sich in ähnlichen Dimensionen bewegen. Genaue Grenzwerte, ab welcher Konzentration gesundheitlicher Schaden zu erwarten ist, sind nicht bekannt. Nachdem der Pferdefleischanteil in den beanstandeten Produkten doch meist gering war, sollte sich das gesundheitliche Risiko in Grenzen halten. Nichtsdestotrotz bleibt ein fader Beigeschmack, und der aktuelle Skandal trägt nicht dazu bei, das Vertrauen in die Lebensmittelindustrie zu stärken. Undurchsichtige Vertriebswege in einer globalisierten Welt und der immer größer werdende Bedarf nach möglichst billigen Lebensmitteln leisten solchen Machenschaften Vorschub. Der nächste Lebensmittelskandal ist nur eine Frage der Zeit.


Apothekerin Julia Borsch


Literatur bei der Verfasserin



DAZ 2013, Nr. 8, S. 36

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