Recht

Gesetzesänderungen und neue Regelungen seit Jahresbeginn

(wes/bü) | Obwohl die neue Regierung ihre Geschäfte erst kürzlich angetreten hat, gibt es auch zum diesjährigen Jahresbeginn einige Gesetzesänderungen. Wir haben die wichtigsten Änderungen im Arbeits- und Steuerrecht sowie weitere Änderungen, die im Arbeitsleben bzw. bei der Betriebsführung wichtig sind, zusammengefasst.

Kassenabschlag: Die für die Apotheken wohl wichtigste Änderung ist der auf 1,80 Euro gesenkte Kassenabschlag (im 2. Halbjahr 2013 hatte er bei 1,85 Euro gelegen, im 1. Halbjahr 2013 bei 1,75). Unternehmen müssen Apotheken hier aber nichts, der Zwangsrabatt wird von den Rechenzentren abgezogen.

Die weiteren Änderungen in alphabetischer Reihenfolge:

Beiträge Sozialversicherung:

  • gesetzliche Krankenversicherung: Der Beitrag beträgt unverändert 15,5 Prozent (8,2% Arbeitnehmer, 7,3% Arbeitgeber)
  • Pflegeversicherung: unverändert bei 2,05 Prozent bzw. 2,3 Prozent für Kinderlose
  • Rentenversicherung: Der Beitrag beträgt unverändert 18,9 Prozent
  • Beitragsbemessungsgrenzen: gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung: neu 4050 Euro/Monat (48.600 Euro/Jahr), Rentenversicherung 5950 Euro/Monat (71.400 Euro/Jahr)
  • Versicherungspflichtgrenze: Arbeitnehmer mit einem Jahres-Brutto-Einkommen von neu 53.550 Euro sind von der Versicherungspflicht in der GKV befreit. (wes)

Briefporto: Ein nationaler Brief (bis 20 Gramm) kostet ab dem 1. Januar 2014 60 Cent statt 58 Cent. Mit 2-Cent-Briefmarken können die noch aktuellen 58-Cent-Marken ergänzt werden. Wer von der letzten Erhöhung noch alte 55-Cent-Marken übrig hat und bisher mit 3-Cent-Marken „aufgewertet“ hat, kann natürlich die neuen „2er“ noch dazu kleben – und kommt so auch auf 60 Cent. (wes)

Dienstreisen: Lädt ein Arbeitgeber Mitarbeiter während einer Dienstreise zum Essen ein, so werden solche Mahlzeiten grundsätzlich mit einem Wert von 4,80 Euro für ein Frühstück beziehungsweise 9,60 Euro für Mittag- und/oder Abendessen steuerpflichtiger Sachbezug der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann den Mahlzeiten-Wert stattdessen mit 25 Prozent pauschal versteuern. Wichtig auch: Übersteigt der Preis einer Mahlzeit 60 Euro (bisher: 40 €), so wird statt der Pauschale der tatsächliche Betrag dem steuerpflichtigen Arbeitsverdienst zugeschlagen. (bü)

Gesundheitskarte: An sich gilt ab Jahresbeginn 2014 nur noch die neue elektronische Gesundheitskarte (mit Foto) als Versicherungsausweis, auf dem die Ärzte für Rechnung der gesetzlichen Krankenkasse behandeln dürfen. Wird in der Arztpraxis noch die bisher gültige Karte vorgelegt, so muss der Patient damit rechnen, dass der Doktor nur „privat“ – mit entsprechender Rechnung – behandelt. Reicht der Patient spätestens nach zehn Tagen die gültige Karte nach, so wird der Arzt keine Privatrechnung ausstellen beziehungsweise eine solche Rechnung stornieren. Innerhalb einer offiziell nicht näher bestimmten Übergangsfrist kann allerdings damit gerechnet werden, dass die Krankenkassen indirekt weiterhin die alte Karte akzeptieren. Das bedeutet: Behandelt ein Arzt nur nach „neuem Recht“ und verlangt dafür Privathonorar, so erstatten die Kassen für Behandlungen den „Kassensatz“ – der naturgemäß niedriger ist als das Privathonorar. (bü)

Grunderwerbsteuer: Zum Jahresbeginn 2014 wird die Grunderwerbsteuer für vor einem Notar abgeschlossene Kaufverträge in diesen Bundesländern heraufgesetzt: in Bremen von 4,5 auf 5,5 Prozent; in Berlin von 5,0 auf 6,0 Prozent; in Schleswig-Holstein von 5,0 auf 6,5 Prozent. (bü)

Regel-Altersrente: Die Anhebung der Regel-Altersgrenze erreicht 2014 die dritte Stufe. Frauen und Männer, die 1949 geboren sind, also im Jahr 2014 65 Jahre alt werden, erhalten nur dann eine abschlagfreie Rente, wenn sie drei Monate über ihren 65. Geburtstag hinaus arbeiten beziehungsweise Rentenbeiträge zahlen oder aber „abwarten“. Beginnt ihre Altersrente schon mit Ablauf des Monats, in dem sie „65“ geworden sind, haben sie einen Abschlag von 0,9 Prozent hinzunehmen. Ausgenommen vom Rentenabschlag mit genau „65“ sind die Regel-Altersrentner, die mindestens 45 Jahre Rentenpflichtbeitragsjahre (ohne Zeiten der Arbeitslosigkeit) auf ihrem Rentenkonto haben. (Möglicherweise wird noch im Laufe des Jahres 2014 dieses Recht – mit erleichterten Bedingungen – auf den Rentenbezug ab „63“ ausgedehnt.)

Spekulationsgewinne/-verluste: Die nur bis Ende 2013 bestehende Möglichkeit, „Einkünfte übergreifend“, sogenannte Altverluste von Aktien und anderen Wertpapieren aus der Zeit vor 2009 zu verrechnen, ist zwar nicht gestrichen worden. Ab 2014 sind solche Verluste nur noch mit künftigen Spekulationsgewinnen verrechenbar. 

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