Gesundheitspolitik

Preisstopp gilt weiter

Pharmahersteller dürfen Preise nicht erhöhen

BERLIN (ks) | Das 13. SGB-V-Änderungsgesetz ist am 30. Dezember 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit ist das erste Gesetz der neuen Bundesregierung wie geplant zum 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Seine einzige Regelung ist die Verlängerung des seit August 2010 geltenden Preismoratoriums für Arzneimittel über den Jahreswechsel hinaus.

Kurz vor Weihnachten hatte die Große Koalition mit Unterstützung der Oppositionsfraktionen den Preisstopp per Eilgesetz verlängert. Anderenfalls wäre mit den auf dem Niveau vom 1. August 2009 eingefrorenen Arzneimittelpreisen nach dem 31. Dezember 2013 Schluss gewesen. Nicht nur die Krankenkassen hatten hierdurch immense Mehrausgaben befürchtet – die Rede war von mehr als 500 Millionen Euro im Jahr.

Die nun gesetzlich verankerte Verlängerung des Preisstopps gilt allerdings nur bis zum 31. März 2014. Bis dahin will die Große Koalition jedoch ein weiteres Gesetz erlassen, das den normalen Gang der Gesetzgebung geht. Die erste Lesung dieses „14. SGB V-Änderungsgesetzes“ hat ebenfalls bereits vor Weihnachten stattgefunden. Es sieht vor, dass das Preismoratorium bis zum 31. Dezember 2017 verlängert und der allgemeine Herstellerrabatt von sechs auf sieben Prozent erhöht wird. Beide Maßnahmen sollen die gesetzliche Krankenversicherung um rund 700 Millionen Euro jährlich entlasten, heißt es im Gesetzentwurf. Für die privaten Versicherer wird der Entlastungseffekt auf 70 Millionen Euro im Jahr beziffert. Zudem wird die Nutzenbewertung von Arzneimitteln des Bestandsmarktes, die vor 2011 auf den Markt gekommen sind, aus dem SGB V gestrichen. In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, die Verlängerung des Preismoratoriums solle die entfallende Verpflichtung zur Vereinbarung von Erstattungsbeträgen für Bestandsmarktarzneimittel kompensieren. Das Gesetz soll nach den derzeitigen Plänen zum 1. April 2014 in Kraft treten.

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