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Gesundheitspolitik
Rezepte: Aufklärung für Ärzte
Apothekerkammer Sachsen-Anhalt erklärt Probleme
„Ich hoffe, die angehenden Fachärzte nehmen unser Fachwissen rund um das Rezept mit in ihren Berufsalltag“, so Mohrenweiser laut einer Mitteilung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt. Der Kammer-Vize informierte die angehenden Ärzte danach zunächst über Themen wie aut idem, Substitution, Rabattverträge, BtM-Rezepte und T-Rezepte. Auch die Reimporte und die Importregelung sprach er an, denn: „Viele Ärzte wissen nicht, dass wir per Gesetz verpflichtet sind, die preisgünstigsten Medikamente abzugeben.“ Dass das Original manchmal preisgünstiger als der Reimport ist, sei manchen Ärzten ebenso nicht bekannt.
Der Mitteilung zufolge zeigte Mohrenweiser im Rahmen der Fortbildungsveranstaltung außerdem konkrete Probleme im Apothekenalltag auf, beispielsweise bei der Verordnung eines Antibiotikums ohne Angabe der Dosierung und Einnahmedauer: Aufgrund der Rabattverträge müssen teilweise andere Stückzahlen abgegeben werden. Zwar kann der Apotheker mit entsprechender Begründung den Austausch verhindern – dafür muss er aber die Dosierung und die Einnahmedauer kennen. Sind die Angaben nicht auf dem Rezept vermerkt, muss er den Arzt anrufen, um diese Informationen zu erhalten. „Die Lösung dieser alltäglichen Probleme belastet den Apotheker genauso wie den behandelnden Arzt und kostet wertvolle Zeit“, mahnt Mohrenweiser.
Wichtige Kooperation zwischen Apotheker und Arzt
Die nächste Fortbildung ist bereits geplant, lässt die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt verlauten. Aus ihrer Sicht wurde damit eine wichtige Kooperation begonnen: „Schließlich profitieren beide Seiten davon“, bekräftigt Mohrenweiser. Und weiter: „Wir setzen uns für ein Miteinander im Sinne der Therapietreue für unsere Patienten ein. Neben der zuverlässigen Versorgung können Arztpraxen und Apotheken von der Zeitersparnis profitieren.“
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