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Recht
Krank vor erstem Arbeitstag: Kein Krankengeld
bü | Schließt eine – bisher über den Mann „mitversicherte“ – Frau einen Arbeitsvertrag für ein befristetes Beschäftigungsverhältnis ab, wird sie aber einige Tage vor Arbeitsbeginn arbeitsunfähig krank (hier mit Aufnahme in einem Krankenhaus), kann sie kein Krankengeld von ihrer Krankenkasse verlangen. Das Bundessozialgericht sah in der geplanten Arbeitsaufnahme keinen Grund, ihr einen Lohn zu ersetzen, der noch gar nicht entstanden war, also auch noch nicht „wegfallen“ konnte.
(BSG, B 1 KR 64/12 R)
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