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- AZ 13/2014
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Gesundheitspolitik
AOK unter Beobachtung
Sozialministerium hat ein Auge auf Zyto-Retax in Hessen
In den vergangenen Wochen hatte bereits das Regierungspräsidium Darmstadt betont, Apotheken dürfe nicht verboten werden, Rezepte zu bedienen, nur weil kein Selektivvertrag geschlossen worden sei. Kassenrezepte müssten beliefert werden. Auch Gesundheitspolitiker Jens Spahn (CDU) fand deutliche Worte: Die Rabattverträge dürften die freie Apothekenwahl nicht grundsätzlich infrage stellen. Die zuständige Aufsichtsbehörde müsse insoweit „genau hinsehen“, ob die Zytostatika-Retaxierungen der AOK Hessen „überhaupt möglich“ seien. Einige Krankenkassen nutzten die Möglichkeit der Nullretaxierungen seiner Meinung nach nicht sehr verantwortungsvoll – „die machen da Schikane“. Vergangene Woche äußerte sich auf Anfrage auch die Aufsichtsbehörde der AOK Hessen: Die AOK habe von ihrem Recht Gebrauch gemacht, für Zytostatika Selektivverträge mit Apotheken abzuschließen, erklärte eine Sprecherin des hessischen Sozialministeriums. Im Vorfeld der hierzu durchgeführten Ausschreibung habe die AOK Hessen die von den Verträgen betroffenen Vertragsarztpraxen über ihr Vorhaben und die daraus resultierenden Folgen informiert und Ansprechpartner für den Fall von Nachfragen benannt.
Ungeklärte Rechtsfragen
Doch: „Letztendlich wird in diesem Zusammenhang auch eine Reihe von Rechtsfragen aufgeworfen, die nur auf dem Rechtswege abschließend geklärt werden können“, gesteht das Ministerium ein – so stelle sich etwa die Frage nach dem Verhältnis des SGB V zur ApBetrO oder nach dem Recht des Versicherten auf freie Apothekenwahl. Daher werde man das Versorgungsgeschehen als Aufsicht „selbstverständlich […] sehr aufmerksam beobachten“ und Gespräche mit der AOK Hessen führen – um etwa Alternativen zu dem von der Kasse eingeschlagenen Weg zu finden.
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