Gesundheitspolitik

Null-Retax – wie geht es weiter?

BERLIN (ks) | Nachdem sich das Bundesverfassungsgericht nicht veranlasst sieht, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Nullretaxationen näher zu prüfen, fordert neben dem Vorsitzenden des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Fritz Becker, auch der stellvertretende Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbands (HAV), Dr. Hans Rudolf Diefenbach, die Politik zum Handeln auf.

„Pure Paragrafenreiterei“

Die Entscheidung, die Verfassungsbeschwerden nicht anzunehmen, sei „pure Paragrafenreiterei“, sagte Diefenbach. „Diese Entscheidung ist praxisfremd und tritt die freiberufliche Berufsausübung der Apothekerinnen und Apotheker mit Füßen.“ Das Gericht versuche, erzieherische Maßnahmen zulasten des Berufsstandes durchzusetzen – das könne so nicht hingenommen werden. Nun sei die Politik gefordert, Maßnahmen zu ergreifen. Der HAV-Vize verweist auf den CDU-Gesundheitspolitiker Michael Hennrich, der kürzlich beim DAV-Wirtschaftsforum zu verstehen gab, dass die Haltung des GKV-Spitzenverbandes in Bezug auf die Nullretaxationen auch für die Politik „ein Ärgernis“ sei.

GKV-Spitzenverband: Klarer Handlungsrahmen

Falls die Politik nun nicht interveniert – von den laufenden Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zum Rahmenvertrag kann der DAV auch nichts erwarten. Zwar will sich der Spitzenverband nicht offiziell zu der Entscheidung aus Karlsruhe äußern. Er hält nach den Entscheidungen verschiedener Gerichte jedoch „einen klaren Handlungsrahmen“ für gegeben. „Wir erwarten, dass die Apotheker auf dieser Basis arbeiten“, so eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes zur AZ.

Becker hatte zudem angekündigt, mit einzelnen Kassenverbänden oder großen Krankenkassen sprechen zu wollen. Wie weit die Apotheker hier kommen werden, wird sich zeigen. Seitens der Techniker Krankenkasse – die Gegnerin im nun abgeschlossenen Null-Retax-Streit – hieß es, man werde „in den zentralen Fragen der Nullretaxierung bei Rabattverträgen nicht abweichen“. Das umschließt den nun entschiedenen Fall der Nicht-Abgabe von Rabattarzneien ohne Grund. „Es ist aber aus unserer Sicht sinnvoll, dass Kassen und Apotheken schnell zu einer sinnvollen Regelung kommen, die eine Nullretaxierung bei minimalen Formfehlern ausschließt. Dies ist möglich“, so eine TK-Sprecherin zur AZ. Allerdings habe die TK eine solche Retaxierung auch nie umgesetzt. 

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