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- AZ 25/2014
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Recht
Bildrechte: Wer zufällig neben Fußballer liegt, bekommt dafür kein Geld
(bü) | Wird eine Frau auf einem Foto in einem Pressebericht gezeigt (hier in der BILD-Zeitung, die darüber geschrieben hat, dass der Fußball-Profi Dennis Aogo auf Mallorca ausgeraubt wurde), so kann sie zwar verlangen, dass der Verlag die erneute Veröffentlichung ihres Bildes unterlässt. Allerdings kann sie keine Entschädigungszahlung einklagen. Allein die Tatsache, dass sie einem Millionenpublikum gezeigt worden ist, führe nicht zu einer Zahlung, wenn nicht „über die Persönlichkeit an ihrer Basis verfügt“ werde und auch nicht „in die Intim- oder Privatsphäre eingegriffen“ worden ist. Auch dass sie im Bikini auf einer Strandliege gezeigt worden ist, sei keine Diffamierung in der Öffentlichkeit. Denn diese Form der Bekleidung sei an einem Strand (hier am „Ballermann“ auf Mallorca) „sozialadäquat“.
(OLG Karlsruhe, 6 U 55/13)
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