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Gesundheitspolitik
Nein zu Impfstoff-Rabattverträgen
KV Sachsen wendet sich an sächsische Sozialministerin
Durch die seit 2011 bestehende Möglichkeit, auch über Impfstoffe Rabattverträge abzuschließen habe ein Verdrängungswettbewerb unter den ohnehin nur wenigen Impfstoffherstellern eingesetzt, so die KV. Erhielten einzelne Hersteller bundesweit mehrere Zuschläge, bestehe die Gefahr, dass sie den geforderten Mengen nicht gewachsen sind oder diese nicht zeitgleich flächendeckend in den Apotheken zur Verfügung stehen.
Durchimpfungsrate sinkt und Pandemieausbruch droht
Würden Vertragsärzte unter Hinweis auf mögliche Regresse darauf verwiesen, nur rabattierte aber (noch) nicht verfügbare Impfstoffe einzusetzen, führe dies zu unnötigem Ärger in der Praxis. Impfwillige müssten wieder weggeschickt werden und kämen möglicherweise nicht wieder. Die sächsischen Ärzte mahnen: Dies lässt die Durchimpfungsraten sinken – und die Gefahr eines pandemischen Ausbruchs bestimmter Infektionskrankheiten steigen. Ferner verweist der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, Dr. Claus Vogel, auf die komplexe Herstellung von Impfstoffen. Sie seien nicht wie Generika untereinander austauschbar. Er kritisiert zudem: „Vertragsärzten über Rabattverträge vorzuschreiben, welche Impfstoffe zum Einsatz kommen dürfen, stellt einen unzulässigen Eingriff in die Therapiehoheit der Vertragsärzte dar.“
Die KV Sachsen schließt sich mit ihrer Forderung nach einer Abschaffung einer Reihe weiterer Ärzteverbände an. Auch der 117. Deutsche Ärztetag hat sich kürzlich gegen die Ausschreibung von Impfstoffen für Schutzimpfungen ausgesprochen. Die Große Koalition bewegt sich in dieser Hinsicht allerdings wenig. Im Rahmen der GKV-Finanz- und Qualitätsreform hat sie sich dem Thema zwar angenommen. Sie hat sich dabei allerdings darauf beschränkt, exklusive Verträge künftig zu untersagen. Mit mindestens zwei Herstellern pro Region sollen Kassen künftig Rabattverträge über Impfstoffe schließen können.
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