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- AZ 28/2014
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Gesundheitspolitik
Gesetz gegen Korruption
Bundesregierung startet neuen Anlauf
Der Petitionsausschuss des Bundestags sprach sich am vergangenen Mittwoch für ein solches Gesetz aus. Die Bundesregierung habe im Februar 2014 mitgeteilt, die bestehende Strafbarkeitslücke schließen und einen entsprechenden Straftatbestand im Strafgesetzbuch schaffen zu wollen. Künftig müsse es daher strafbar sein, wenn Ärzte Geschenke der Pharmaindustrie annehmen. Der Justizressorts-Sprecher sagte, das Vorhaben werde nach der Sommerpause bei zwei Fachtagungen mit betroffenen Verbänden vorbereitet.
Gesetzeslücke seit BGH-Entscheidung
Zwei Tage vor der Bundestagswahl hatte der Bundesrat im September 2013 eine Vorlage von Union und FDP in den Vermittlungsausschuss verwiesen, was wegen des Endes der Legislaturperiode einem Scheitern des Entwurfs gleichkam. Der Bundesgerichtshof hatte 2012 geurteilt, dass Ärzte, die von einer Pharmafirma Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln entgegennehmen, sich nach geltender Gesetzeslage nicht strafbar machen. Zur Begründung führte er unter anderem die Freiberuflichkeit der Ärzte an, die weder Amtsträger noch Angestellte oder Funktionsträger der Krankenkassen seien.
Nach den Gesetzesplänen der schwarz-gelben Koalition vom vergangenen Jahr sollte Bestechlichkeit und Bestechung von Ärzten, Apothekern, Krankenkassen, Hilfsmittel- und Heilmittelanbietern verboten werden – aber nur soweit die gesetzliche Krankenversicherung betroffen ist. SPD und Grüne hatten verlangt, das Verbot im Strafrecht und nicht im Sozialrecht zu verankern – dann hätte Korruption auch im Bereich der privaten Krankenversicherungen geahndet werden können.
Bei der Pharmaindustrie trat zum 1. Juli ein freiwilliges, vollumfängliches Geschenkeverbot – also auch geringwertiger Werbemittel – in Kraft, wie der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie“ mitteilte.
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