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- AZ 33-34/2014
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Gesundheitspolitik
Klare Verhältnisse
Nanu, gibt’s das noch? Einigkeit bei Apothekern und Krankenkassen: Sie wollen der Politik gemeinsam vorschlagen, den Kassenabschlag auf 1,77 Euro (den Wert für das Jahr 2015) einzufrieren. 1,77 soll ins Gesetz. Nun, irgendetwas musste aushandelt werden, denn die im Mai 2013 vereinbarte Paketlösung sieht vor, bis zum Juli eine gesetzliche Lösung zur Höhe des Kassenabschlags zu finden. Oder es hätten spätestens im nächsten Jahr erneut Verhandlungen stattfinden müssen. Was steckt hinter der Einigkeit? Klar, da ist zunächst mal Ruhe, kein Verhandlungsstress. Dann die Risikominimierung. Die Kassen müssen nicht befürchten, dass der Abschlag weiter gesenkt wird, wenn die Apotheken ihren Mehraufwand nachweisen. Und für Apotheker: Mit 1,77 lässt es sich leben; es gab schon Zeiten mit 2,30. Der Rabatt ist auch Garant, dass die Kassen pünktlich zahlen. Außerdem müssen die Apotheker nicht befürchten, bei anstehenden Honorarforderungen gegen einen potenziell sinkenden Kassenabschlag ausgespielt zu werden. Das deutet auf klare Verhältnisse hin.
1,77 fix im Gesetz – da steckt allerdings auch ein Risiko für Apotheken drin. Eine Honorar-aufbesserung kann es nur durch Änderung der Arzneimittelpreisverordnung geben, bei der das Wirtschaftsministerium mitredet. Und wenn es den Kassen mal wieder schlechter geht, kann die Politik kurzerhand das Gesetz ändern und den Abschlag erhöhen – Sonderopfer heißt das dann.
Jetzt kommt’s darauf an, was die Verhandlungen zur regelmäßigen Überprüfung des Fixums bringen. Und da gibt’s ja noch die Rezepturpreise und die BtM-Gebühr, die nach Änderung rufen.
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