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- AZ 37/2014
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Gesundheitspolitik
Null-Retax: Gesetzgeber muss eingreifen
Resolution des Berliner Apotheker-Vereins gegen Vollabsetzungen der Kassen
Nach der im vergangenen Jahr ergangenen Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Null-Retaxation wegen der Abgabe von Nicht-Rabattvertragsarzneimitteln können Krankenkassen in einem solchen Fall die Apothekenrechnung um den kompletten Betrag kürzen. Der BAV betont: „Für die Apotheke ist der Verlust eines hohen Wareneinsatzes, der durchaus im drei- oder sogar vierstelligen Bereich liegen kann, weit schmerzhafter als die Absetzung des eigentlichen Honorars.“ Null-Retaxationen für besonders teure Arzneimittel könnten sogar existenzbedrohende Ausmaße annehmen.
„Völlig inakzeptabel“
Doch nicht nur die Abgabe eines Nicht-Rabattvertragsarzneimittels ohne Begründung lässt die Kassen zum Rotstift greifen. „Einige Krankenkassen sind nun in den vergangenen Monaten aber dazu übergegangen, auch bei rein formalen Abweichungen einer Verordnung (z.B. Fehlen der Berufsbezeichnung „Arzt“) eine Null-Retaxation vorzunehmen, obwohl der Patient in diesen Fällen mit dem richtigen Arzneimittel korrekt versorgt worden ist“, sagte Dr. Rainer Bienfait, Vorsitzender des BAV. Diese Krankenkassen erwarteten offenbar von den Apotheken, dass ihre Versicherten aufgrund eines unbedeutenden Formfehlers auf dem Rezept nicht mit den benötigten Arzneimitteln versorgt werden. Für die Berliner Apothekerinnen und Apotheker ein „völlig inakzeptables Vorgehen“.
Politik muss ran – gesetzliche Regelung erforderlich
Eigentlich waren GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband (DAV) schon auf dem Weg zu einer Neufassung des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung, die Retaxationen wegen geringer Formfehler ausschließen sollte. Doch nach wie vor sind seinerzeit schon ausgehandelte Regelungen nicht wirksam geworden. Immer öfter wird daher der Ruf nach dem Gesetzgeber laut.
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