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Gesundheitspolitik
Nullretax nach fast sechs Jahren
Kasse fordert 12.000 Euro
Im Juli 2013 hatte das Bundessozialgericht (BSG) geurteilt, dass Krankenkassen Apotheken die vollständige Erstattung von Arzneimitteln verweigern dürfen. Jedenfalls dann, wenn diese Arzneimittel nicht den zum Abgabezeitpunkt gültigen Rabattverträgen entsprachen und die Abweichung nicht begründet wurde. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Anschluss eine hierzu eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat, ist das Musterstreitverfahren zwischen Ersatzkassen und Apotheker endgültig beendet.
Vor diesem Urteil hatten die an dem Musterstreit beteiligten Kassen strittige Retaxationen wegen unbegründeter Nichtabgabe einer Rabattarznei zunächst nur mit 50 Prozent des Retaxbetrages, höchstens jedoch mit 25 Euro je Packung, in Rechnung gestellt. Nun werden die seit Januar 2009 aufgelaufenen Restbeträge vollständig zurückgefordert. Und diese sind oft höher als die in den vor dem BSG verhandelten Fällen, die sich im überschaubaren zweistelligen Euro-Bereich bewegten.
In dem vom DAP geschilderten Fall geht es um einen Betrag in Höhe von 13.826 Euro für Genotropin 12 mg (4 Packungen à 5 Stück). Die betroffene Apotheke hatte das verordnete Präparat von Kohl-Pharma abgegeben, obwohl die Kasse einen Rabattvertrag mit dem Originalhersteller hatte. Nach Abzug bereits bezahlter Herstellerrabatte und einer Teilretaxation verbleibt ein Restbetrag von 11.949 Euro. Für die Apotheke ein bitteres Schicksal – sie kann sich gegen diese Forderung nicht mehr zur Wehr setzen. Und sie wird nicht die einzige sein.
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